Taliban-Verbindung & Kinderpornos

„12-jähriger Flüchtling“ war 21-jähriger Jihadist

25.10.2016

Die Pflegefamilie von Jamal ist geschockt. Gegen ihn läuft nun ein Verfahren.

Zur Vollversion des Artikels
© AFP
Zur Vollversion des Artikels

Eine Familie in Großbritannien fühlt sich verraten. Jamal kam als angeblich 12-jähriger Flüchtling aus Afghanistan ins Land und wurde bei der Familie untergebracht. Allerdings hatte seine Pflegemutter schon immer einen bösen Verdacht. Jamal sah nämlich gar nicht aus wie ein 12-Jähriger. Sein Bartwuchs war der Frau schon immer verdächtig. Aber sie hatte Mitleid, er war dünn und auch sehr bescheiden, schreibt die britische „Sun“. Sie ließ ihn im Zimmer mit ihrem eigenen 13-jährigen Sohn schlafen. Dann verdichteten sich die Anzeichen. Der vermeintliche Jugendliche wies einige Fähigkeiten auf, die für sein offizielles Alter absolut erstaunlich waren. In einer Kletterhalle erklomm er ohne Probleme die Seile. An einem Schießstand konnte er ohne Erklärung ein Gewehr selbstständig zerlegen und zusammenbauen. Mittlerweile könnte das auf eine Ausbildung hindeuten.

Die Zweifel an den Angaben des Teenagers stiegen. Sein Verhalten wurde verdächtiger. Er begann seinem Pflegebruder Vorschriften zu machen und erhielt immer wieder Anrufe von Unbekannten. Schließlich ließ seine Pflegemutter von seinem Zahnarzt das Alter des Jungen bestimmen. Es stellte sich heraus, dass er nicht 12, sondern 21 Jahre alt ist. Er wurde festgenommen und sein Handy konfisziert. Bei der näheren Untersuchung konnten auf dem Handy zudem Taliban-Material und Kinderpornos sichergestellt werden. „Ich kann nicht bestätigen, dass er Terrorist war, aber ich glaube, er kam aus einem Trainingscamp. Er war ein großartiger Schauspieler“, erzählt seine Pflegemutter. Der letzte Satz, den er zu seiner Pflegefamilie sagte, war eine Morddrohung. „Ich bring´ dich um und ich weiß, wo deine Kinder sind.“

Er befindet sich in Haft und sein Asylgesuch wurde abgelehnt. Zudem läuft gegen ihn ein Verfahren, das einen möglichen terroristischen Hintergrund klären soll.

Zur Vollversion des Artikels