Terrorismus

Abdeslam: Anklage wegen Mord-Mittäterschaft

19.03.2016

Er will nach Angaben seines Anwalts mit den Ermittlern zusammenarbeiten.

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Die belgische Staatsanwaltschaft hat den in Brüssel gefassten Hauptverdächtigen der Pariser Anschläge, Salah Abdeslam, wegen Mittäterschaft an terroristischen Morden angeklagt. Auch gegen den mit ihm festgenommene Monir Ahmed Alaaj alias Amine Choukri sei diese Anklage erhoben worden, teilte die Staatsanwaltschaft am Samstag mit.

Kooperation
Abdeslam will nach Angaben seines Anwalts mit den Ermittlern zusammenarbeiten. "Er kooperiert mit der belgischen Justiz", sagte sein Anwalt Sven Mary zu Reuters. Sein Mandant lehne aber die Auslieferung an Frankreich ab. Interpol rief zu verstärkter Wachsamkeit an den Grenzen auf, da Komplizen Abdeslams nun versuchen könnten, aus Europa zu fliehen.

Abdeslam war am Freitag in Brüssel nach monatelanger Fahndung festgenommen worden. Dabei wurde der 26-Jährige am Bein verletzt. Es wurde erwartet, dass er aus dem Krankenhaus in ein Hochsicherheitsgefängnis nach Brügge gebracht wird.

Antrag auf Auslieferung
Frankreichs Präsident Francois Hollande hatte nach der Ergreifung Abdeslams am Freitag einen Antrag auf Auslieferung des französischen Staatsbürgers angekündigt. Abdeslam sei nachweislich am 13. November in Paris gewesen und direkt in die Organisation und Ausführung der Anschläge involviert gewesen, bei denen 130 Menschen getötet wurden, sagte Hollande.

Der belgische Außenminister Didier Reynders sagte Reportern, die Polizei habe möglicherweise ein weiteres Attentat verhindert. "Wir sind sehr glücklich, so einen wichtigen Schritt bei den Ermittlungen zu den Pariser Attentaten gemacht zu haben, aber wir sind noch nicht am Ende des Weges."

Weitere Festnahmen
Bei der Polizeiaktion im Brüsseler Stadtteil Molenbeek waren noch ein weiterer Mann und zwei Frauen festgenommen worden. Gegen den Mann werde Anklage wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und Unterstützung von Kriminellen erhoben, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Eine Frau sei wegen Beihilfe zu Verbrechen angeklagt, aber wieder freigelassen worden. Eine zweite Frau sei ohne Anklage auf freien Fuß gesetzt worden.
 

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