Bei Haftstrafe

Anwalt: Breivik will auf Berufung verzichten

23.08.2012

Norwegischer Attentäter lehnt Einstufung als schuldunfähig ab.

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Der Anwalt des norwegischen Attentäters Anders Behring Breivik hat kurz vor der Urteilsverkündung bekräftigt, dass sein Mandant als eigenverantwortlicher Täter eingestuft und nicht in die Psychiatrie eingewiesen werden will. Wenn das Gericht in Norwegen am Freitag eine Haftstrafe gegen Breivik verhänge, werde dieser auf eine Berufung verzichten, sagte sein Anwalt Geir Lippestadt am Donnerstag. Dagegen stehe für Breivik fest, dass er in die Berufung gehen wolle, wenn er als nicht schuldfähig eingestuft werde.

  Der 33-jährige Rechtsextremist ist geständig, am 22. Juli 2011 bei einem Bombenanschlag in Oslo und dem anschließenden Massaker an den Teilnehmern eines Jugendsommerlagers der Arbeiterpartei auf der Insel Utöya insgesamt 77 Menschen getötet zu haben. Dennoch plädierte er in seinem Schlusswort am 22. Juni auf Freispruch wegen "Notwehr", da er mit seinen "präventiven Angriffen" das norwegische Volk, dessen Kultur und Land vor einer Islamisierung habe bewahren wollen.



Während die Täterschaft durch das Geständnis des Attentäters klar ist, ist völlig offen, ob das Gericht Breivik als schuldfähig oder -unfähig einstuft. Wird der Attentäter für schuldfähig befunden, droht ihm eine langjährige Gefängnisstrafe. Halten ihn die Richter dagegen für unzurechnungsfähig, folgt eine Zwangseinweisung in die Psychiatrie.

Auch in den vergangenen Wochen sei Breivik "ruhig" gewesen und habe "keine Anzeichen von Reue" gezeigt, sagte der Anwalt. Das Gericht in Oslo will das Urteil am Freitag ab 10.00 Uhr (MESZ) verkünden. Die Staatsanwaltschaft will den Angeklagten trotz Zweifeln und sich widersprechender Experten als unzurechnungsfähig eingestuft wissen und ihn in die Psychiatrie schicken. Sie stützt sich auf ein Gutachten, das Breivik "paranoide Schizophrenie" attestierte.

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