Vor EuGH

Asylrecht: EU-Kommission verklagt Ungarn

19.07.2018

Asyl- und Rückführungsvorschriften nicht mit Gemeinschaftsrecht vereinbar.

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© APA/AFP/ATTILA KISBENEDEK
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Die EU-Kommission hat am Donnerstag Ungarn im Zusammenhang mit dem Flüchtlingsthema vor dem EuGH verklagt. Der Grund ist, dass die Asyl- und Rückführungsvorschriften Ungarns mit EU-Recht nicht vereinbar sind. Außerdem gibt es ein Mahnschreiben an Budapest wegen des sogenannten "Stop Soros"-Gesetzes.

Diese neuen ungarischen Rechtsvorschriften sehen vor, dass jegliche Unterstützung, die von Personen im Namen nationaler, internationaler und nicht-staatlicher Organisationen für Personen geleistet wird, die in Ungarn Asyl oder einen Aufenthaltstitel beantragen möchten, unter Strafe gestellt wird.

Zur Klage gegen Ungarn erklärte die Brüsseler Behörde, die ungarischen Rechtsvorschriften betreffend Asylverfahren blieben hinter den Anforderungen der EU-Verfahrensrichtlinie in dem Bereich zurück, da gemäß diesen Vorschriften Asylanträge nur innerhalb von Transitzonen gestellt werden könnten. Dabei werde der Zugang nur einer begrenzten Zahl von Personen und erst nach übermäßig langer Wartezeit gewährt.

Das von Ungarn durchgeführte Grenzverfahren verstoße gegen EU-Recht, da die Höchstdauer von vier Wochen nicht eingehalten werde, während der eine Person in einem Transitzentrum festgehalten werden kann. Auch sehe das Verfahren keine besonderen Garantien für schutzbedürftige Antragsteller vor. Damit biete Ungarn keinen wirksamen Zugang zu Asylverfahren, da irreguläre Migranten hinter die Grenze zurückbegleitet werden, selbst wenn sie Asyl beantragen möchten.

Darüber hinaus sei das ungarische Recht nicht mit der Rückführungsrichtlinie der EU vereinbar. Es werde nicht gewährleistet, dass Rückkehrentscheidungen einzeln erlassen werden.

Der ÖVP-Delegationsleiter im EU-Parlament, Othmar Karas, begrüßte das Vorgehen der Kommission. Allerdings sei es nur eine "Hilfskrücke". Statt gegen Antisemitismus, Hetze und Verletzung der Rechtsstaatlichkeit vorzugehen, könne die Kommission nur Verstöße gegen die EU-Asylregeln untersuchen. Deswegen sei ein wirksameres Verfahren in Europa notwendig.
 

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