Schweiz

Bern schafft "Todesstrafe" für Hunde ab

05.04.2011


Ein Hund wird nun nicht mehr eingeschläfert, wenn sein Besitzer keine Hundesteuer zahlt.

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Hunden im Kanton Bern droht nicht mehr die "Todesstrafe", wenn ihre Besitzer die Hundesteuer nicht bezahlen. Das Berner Kantonsparlament hat am Dienstag die aus dem Jahr 1903 stammende Regelung entsorgt.

Reconvilier sorgte für Entsetzen
Auf sie hatte sich Ende des vergangenen Jahres noch das bernjurassische Dorf Reconvilier berufen. Die Gemeinde drohte säumigen Hundetaxen-Zahlern damit, ihre Lieblinge einzuschläfern. Damit löste sie im In- und Ausland einen Schrei des Entsetzens aus.

Zeitgerechte Bestimmung in Arbeit
Die Hundetaxe könne man heute wie alle anderen Geldforderungen auf dem üblichen Inkassoweg eintreiben, betonte auch die Berner Kantonsregierung. Das alte Gesetz über die Hundetaxe soll noch in diesem Jahr durch zeitgerechtere Bestimmungen ersetzt werden.

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