Leo XIV.
Das bedeutet der Name des Papstes
08.05.2025Der US-Kardinal Robert Francis Prevost ist am Donnerstag zum Papst gewählt worden. Der 69-jährige Kurienkardinal gab sich den Namen Leo XIV.
Der neue Papst ist das 267. Oberhaupt der katholischen Kirche seit dem heiligen Petrus.
Der Name "Papst" (lateinisch "papa") ist ein Ehrentitel. Er wurde bis zum siebenten Jahrhundert allen Bischöfen gegeben, dann aber immer stärker für den Bischof von Rom reserviert. Als Bischof von Rom und damit Nachfolger des Apostels Petrus ist der Papst Stellvertreter Christi, Leiter der Gesamtkirche und Haupt des Bischofskollegiums. Gleichzeitig ist er als "Chef" des Vatikanstaates auch Staatsoberhaupt.
- Der erste Amerikaner als Papst
- Leo XIV. - das ist der neue Papst
- Die ersten Entscheidungen des neuen Papstes
Die besondere Stellung des Papstes zeigt sich in den Titeln, die er im Lauf der Kirchengeschichte erhielt: Heiliger Vater, Nachfolger des Apostelfürsten, Oberhaupt der allgemeinen Kirche, Primas von Italien, Erzbischof und Metropolit der Kirchenprovinz Rom, Souverän des Staates der Vatikanstadt, Pontifex Maximus (oberster Brückenbauer), Servus servorum Dei (Diener der Diener Gottes). In diesen Titeln spiegeln sich das jeweilige Selbstverständnis des Amtsträgers, die Auffassung seiner Umgebung oder auch päpstlicher Anspruch. Die Bischofskirche des Papstes ist die Laterankirche in Rom und nicht der Petersdom.
Papst hat allgemeine Amtsgewalt in der Kirche
Das Kirchenrecht (CIC) beschreibt seine Amtsgewalt so: "Der Papst besitzt kraft des Amtes die oberste, volle, unmittelbare und allgemeine ordentliche Gewalt in der Kirche, die er stets frei ausüben kann." Diese oberste "Gewalt" hat der Papst "kraft des Amtes"; sie ist göttlichen Rechts, wird ihm also nach dem Kirchenrecht nicht von menschlichen Gremien übertragen, etwa der Gesamtheit der Gläubigen oder durch die Bischöfe.
Der Papst steht über dem Allgemeinen Konzil oder dem Bischofskollegium. Seine Entscheidungen bedürfen keiner Bestätigung. Auch gibt es dagegen keine Berufung an eine andere Instanz.