Dicke Gäste unerwünscht

Deutsches Hotel: "Keine Gäste mit mehr als 130 Kilogramm"

06.06.2020

Derzeit sorgt der Hinweis auf der Website eines deutschen Hotels, dass übergewichtige Gäste nicht willkommen wären,  für heftige Debatten im Netz

Zur Vollversion des Artikels
© Symbolbild (Getty Images)
Zur Vollversion des Artikels

Cuxhaven. Derzeit sorgt ein deutsches Hotel an der Nordsee für heftige Diskussionen im Netz: die Hotelleitung gab bekannt, dass Gäste, die zu viel auf die Waage bringen, nicht willkommen seien. "Aus Haftungsgründen weisen wir darauf hin, dass das Interieur für Menschen mit einem Körpergewicht von mehr als 130 kg nicht geeignet ist", liest man auf der Homepage des "Beachhotel Sahlenburg" im deutschen Cuxhaven (Nordsee). Grund dafür: die teuren Designer-Möbel im inneren des Hotels wären zu empfindlich. 

Die Hotelmanagerin Angelika Hargesheimer erklärte gegenüber dem Magazin "buten und binnen": "Sie haben ja unten die Designerstühle gesehen, das sind richtige Klassiker. Wenn sich da eine Person von über 130 Kilogramm draufsetzt, die sitzt da mit einer Pobacke drauf und der Stuhl hält das auch nicht lange aus. Ich möchte aber ein Designer-Hotel haben, also ich möchte schöne Möbel haben – und nicht so Eiche brutal." Die Aussagen der Hotelbetreiberin sorgten für heftigen Wirbel im Netz – Viele User könnten die "Begründung" von Hargesheimer nicht nachvollziehen und sprechen von Diskriminierung dicker Menschen. Die Hotelmanagerin weist die Vorwürfe wiederum entschieden zurück. Grund für den Hinweis auf der Hotel-Homepage wäre ein kaputtes Hotelbett gewesen, in dem ein übergewichtiger Gast geschlagen hätte.

Laut Hargesheimer soll es ebenfalls vorgekommen sein, dass sich übergewichtige Gäste darüber beschwert hätten, dass sie nicht in die Dusche in den Designer-Zimmern passen würden. Laut Berichten der "Bild" darf ein Hotel zwar prinzipiell darüber entscheiden, an welche Gäste Zimmer vermietet werden oder nicht. In diesem konkreten Fall würde es sich laut Berichten jedoch um einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) handeln: "Nur wenn ein Übergewicht die Schwelle einer Behinderung erreicht, besteht demnach Diskriminierungsschutz. Deshalb dürfte es für Betroffene schwer sein, unter Verweis auf das AGG gegen Bestimmungen wie in dem von Ihnen beschriebenen Hotel gerichtlich vorzugehen", erklärt Sebastian Bickerich von der Antidiskriminierungs-Stelle des Bundes der "Bild".

Zur Vollversion des Artikels