Rechtsextremist

Einreiseverbot gegen Sellner gilt doch noch nicht

09.04.2024

Das von der Stadt Potsdam verhängte Einreiseverbot gegen den früheren Kopf der rechtsextremen Identitären in Österreich, Martin Sellner, gilt derzeit nicht 

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© APA/AFP/ALEX HALADA
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Nachdem Sellner Einspruch dagegen eingelegt hatte, erklärte das zuständige Verwaltungsgericht in Potsdam am Montag: "Wie in Eilverfahren - zur Abwendung vollendeter Tatsachen - üblich, ist der Antragsgegner vom Gericht gebeten worden, bis zur Entscheidung über den Eilantrag das Einreiseverbot nicht zu vollstrecken."

Wann eine Entscheidung fallen werde, sei derzeit nicht absehbar - die Beteiligten hätten noch Gelegenheit zur Stellungnahme, sagte der Sprecher weiter.

Der Hintergrund des Falls ist, dass Sellner bei einem Treffen radikaler Rechter in einer Potsdamer Villa im November 2023 nach eigenen Angaben über sogenannte Remigration gesprochen hatte. Er versteht darunter, dass Menschen mit ausländischen Wurzeln massenhaft das Land verlassen müssen, auch Menschen mit deutschem Pass. Das Medienhaus "Correctiv" hatte über das Treffen berichtet, an dem mehrere AfD-Mitglieder teilnahmen, aber auch Mitglieder der CDU und der sehr konservativen Werteunion.
 

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