Nach EuGH-Urteil

EU will Hamas auf Terrorliste belassen

19.01.2015

Die radikal-islamische Bewegung wird weiter als Terrororganisation gesehen.

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Die EU legt Einspruch gegen die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ein (EuGH), die radikal-islamische Palästinenser-Bewegung Hamas von der EU-Liste der Terrororganisationen zu streichen. Die EU-Außenminister hätten am Montag in Brüssel beschlossen, pro Verbleib der Hamas auf der EU-Terroristenliste Berufung gegen das Urteil einzulegen, teilte eine Rats-Sprecherin am Montag in Brüssel mit.

EuGH-Urteil
Der Europäische Gerichtshof hatte Mitte Dezember die Aufnahme der radikalislamischen Palästinenserorganisation aus "Verfahrensgründen" für hinfällig erklärt.

Die EU hatte den militärischen Arm der Hamas im Dezember 2001 auf die Terrorliste gesetzt, 2003 wurde auch der politische Teil der Organisation hinzugefügt. Die Hamas beherrscht den Gazastreifen, von wo aus Israel immer wieder mit Raketen beschossen wird. Sie will der Gewalt nicht abschwören, spricht Israel das Existenzrecht ab und will sich an bisherige Vereinbarungen zwischen Israel und den Palästinensern nicht halten.

Keine Tatsachen
Der EuGH entschied Ende vergangenen Jahres, dass der Beschluss zur Aufnahme der Hamas nicht "auf Tatsachen gestützt" gewesen sei, die "in Entscheidungen zuständiger nationaler Behörden geprüft und bestätigt wurden". Er habe vielmehr auf Angaben beruht, "die der Presse und dem Internet entnommen sind".

Israel hatte die Entscheidung des Gerichts scharf kritisiert. Europas wirtschaftliche Strafmaßnahmen gegen die Bewegung blieben nach dem Urteil aber vorerst in Kraft, um im Falle eines Berufungsverfahrens "die Wirksamkeit etwaiger künftiger Maßnahmen zum Einfrieren von Geldern zu gewährleisten". Die EU-Richter betonten auch, dass sie sich nicht inhaltlich mit der Frage befasst hätten, ob die Hamas tatsächlich eine terroristische Organisation sei.

Bei diesem Punkt hakte auch die EU-Außenbeauftragte Federica Mogherini am Montag ein. Die EuGH-Entscheidung sei "klar auf Grundlage von Verfahrensgründen" getroffen worden und "enthielt keine Bewertung des Gerichts, ob die Hamas eine terroristische Organisation ist", erklärte sie. Die EU-Außenminister hätten deshalb beschlossen, gegen "einige der Befunde des Gerichts zu den Verfahrensgründen" Einspruch einzulegen. Dadurch seien die Folgen des erstinstanzlichen Urteils ausgesetzt, bis ein endgültiges Urteil gefällt worden sei.

Unmoralisch
Die Hamas kritisierte die Entscheidung der EU zur Berufung in Reaktion als "unmoralisch". Sie zeige, dass "die EU als Ganzes Partei für den israelischen Besatzer ergreift und diesem Deckung für seine Verbrechen gegen das palästinensische Volk gibt", sagt Hamas-Sprecher Sami Abu Zuhri (Suhri) der Nachrichtenagentur AFP.

Die Hamas wurde kurz nach Beginn der ersten Intifada im Dezember 1987 gegründet. Programmatisches Ziel ist die Zerstörung Israels und die Errichtung eines islamischen Staates Palästina von der Mittelmeerküste bis zum Jordan-Fluss. Nach Kämpfen mit der gemäßigten Fatah-Partei von Palästinenser-Präsident Mahmoud Abbas übernahm die Hamas im Sommer 2007 die Kontrolle im Gazastreifen. Auch nach der Bildung einer Einheitsregierung im Juni mit der Fatah übt sie dort de facto weiter die militärische Kontrolle aus.
 

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