Urteil

Frankreichs Burka-Verbot ist rechtens

01.07.2014

Eine junge Muslimin fühlte sich durch das Gesetz diskriminiert.

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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat das Burka-Verbot in Frankreich für rechtens erklärt. Das Verbot der Vollverschleierung in der Öffentlichkeit stelle keine Grundrechtsverletzung dar, urteilten die Richter am Dienstag in Straßburg. Gegen das Gesetz hatte eine junge Muslimin geklagt, die sich diskriminiert fühlt. Für die Regierung verstößt die Burka gegen die Gleichberechtigung.

Das Verbot, das Gesicht in der Öffentlichkeit zu verschleiern, gilt seit April 2011. Es wird mit einer Geldstrafe von 150 Euro sanktioniert. Gegen das Urteil ist keine Berufung möglich.

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