Unterschiede

In diesen Ländern wird der 1. Krankenstandstag nicht bezahlt

12.03.2025

Die Krankenstände sind innerhalb der EU äußerst unterschiedlich geregelt. 

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Für den ersten Tag im Krankenstand soll es keinen Lohn mehr geben. Das forderten unter anderem der Allianz-Versicherungs-Chef Oliver Bäte oder die WKO. Das Regierungsprogramm von ÖVP, SPÖ und Neos sieht zumindest Verschärfungen vor. So soll etwa künftig mehr kontrolliert werden. 

Innerhalb der EU sind die Krankenstände allerdings sehr unterschiedlich geregelt. In einigen Ländern - wie etwa Estland, Frankreich, Irland, Italien, Lettland, Portugal, Schweden, Spanien und Zypern - zählen die ersten Krankenstandstage als Karenztage, werden also nicht bezahlt. Hierzulande sowie in Deutschland, Belgien, Dänemark, Finnland, Litauen, Luxemburg, Malta und Norwegen wird das Gehalt ab Tag 1 in voller Höhe weitergezahlt. 

In Bulgarien, Kroatien, den Niederlanden, Rumänien, Polen, Slowenien, der Slowakei, Tschechien und Ungarn gibt es einen Kompromiss. Zwischen 25 bis 90 Prozent des Gehalts werden weitergezahlt. 

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