EGMR-Urteil

Kindermörder Gäfgen klagt erfolgreich

01.06.2010

Der Verurteilte warf Deutschland einen Verstoß gegen das Folter-Verbot vor.

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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat dem verurteilten deutschen Kindermörder Magnus Gäfgen mit seiner Klage gegen eine Folterandrohung teilweise recht gegeben. Die Straßburger Richter verurteilten Deutschland wegen Verstoßes gegen das Folterverbot. Polizisten hatten dem heute 35-jährigen Gäfgen während seiner Vernehmung mit Misshandlungen gedroht.

Keine neue Verhandlung
Dass die Polizisten anschließend zu Geldstrafen verurteilt wurden, habe keine abschreckende Wirkung, rügte das beim Europarat angesiedelte Gericht. Einen Verstoß gegen das Grundrecht auf einen fairen Prozess stellte der Gerichtshof für Menschenrechte hingegen nicht fest.

Bei einer Verurteilung auch in diesem Punkt hätte Gäfgen in Deutschland mit einem neuen Prozess rechnen können. Das Urteil wurde von der Großen Kammer des Straßburger Gerichts gefällt und ist damit definitiv. Die Entscheidung hebt ein erstinstanzliches Urteil vom Juni 2008 auf. Damals hatte eine kleine Kammer alle Vorwürfe Gäfgens gegen Deutschland abgewiesen.

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