Gerichtliches Verbot:

Porno-Star darf sich nicht mehr ausziehen

06.10.2016

Natalie Hot darf in ihrem Haus nicht mehr als Webcam-Girl arbeiten.

Zur Vollversion des Artikels
© Natalie Hot
Zur Vollversion des Artikels

Ein Webcam-Girl in Bayern darf sich nicht mehr gegen Bezahlung in ihrem Wohnhaus vor der Internet-Kamera ausziehen. Nach der mündlichen Verhandlung vom Vortag teilte das Verwaltungsgericht München am Donnerstag mit, dass die 24-Jährige ihre Arbeit in dem 6.000-Einwohner-Dorf Ampfing aufgeben muss, weil das Baurecht für das Gebiet nur eine Wohnnutzung vorsieht.

Die Beteuerungen der Frau sowie ihres Ehemanns und Managers, aus vergangenem Fehlverhalten lernen zu wollen, überzeugten die Kammer nicht. Auch mit einem diskreteren Auftreten gebe es eine "gewisse Außenwirkung", was nicht mehr in den Rahmen einer zulässigen Wohnnutzung falle. "Die beantragte Nutzungsänderung eines Zimmers in ein Darstellungs- und Schaustellereizimmer konnte deshalb nicht, auch nicht im Wege der Ausnahme oder Befreiung, genehmigt werden." Erteilte Ausnahmen für einige andere Gewerbetreibende in dem Wohngebiet seien mit dem Fall nicht vergleichbar.

Paar zieht weg
Das Landratsamt Mühldorf am Inn hatte zuvor schon die beantragte Nutzungsänderung abgelehnt und der Frau mit dem Künstlernamen "Natalie Hot" zudem unter Androhung eines Zwangsgeldes von 2.000 Euro untersagt, in dem Mietshaus eine gewerbliche Tätigkeit auszuüben. Dagegen war die 24-Jährige nun vor Gericht gezogen.

Das Paar wird nun wohl wegziehen - nach Mallorca. "Wenn der bayerische Staat uns nicht haben will, bekommt er auch unsere Steuern nicht." Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
 

Zur Vollversion des Artikels