Abschlussbericht

Russland-Affäre: FBI hätte nie gegen Trump ermitteln dürfen

16.05.2023

Einzelne Verantwortliche hätten "ausgeprägte feindselige Gefühle gegenüber Trump" gehabt

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Der in der Russland-Affäre vom früheren US-Präsidenten Donald Trump eingesetzte Sonderermittler hat nach vierjähriger Arbeit seinen Abschlussbericht vorgelegt und die Arbeit der Bundespolizei FBI bemängelt. John Durham war im Mai 2019 damit beauftragt worden, die Russland-Ermittlungen des FBI im Umfeld des Wahlkampfteams von Trump im Jahr 2016 zu untersuchen.

In dem Papier kommt der 73-Jährige zu dem Schluss, dass das FBI die Ermittlungen so nicht hätte durchführen dürfen. Der mehr als 300 Seiten lange Bericht wurde am Montag veröffentlicht.

"Feindselige Gefühle gegen Trump"

"Die Geschwindigkeit und die Art und Weise", mit der das FBI die Ermittlungen eröffnet habe - basierend auf unter anderem "unbestätigten Geheimdienstinformationen" - spiegle "eine deutliche Abweichung von der Art und Weise" wider, mit der das FBI in der Vergangenheit ähnliche Fälle behandelt habe, hieß es in dem Bericht. Als Beispiel werden Ermittlungen gegen die Demokratin Hillary Clinton genannt. Einzelne Verantwortliche beim FBI hätten "ausgeprägte feindselige Gefühle gegenüber Trump" gehabt, so Durham weiter.

Hintergrund der FBI-Ermittlungen war die vermutete Einflussnahme Moskaus auf den Präsidentschaftswahlkampf 2016. Über mehrere Jahre gab es Untersuchungen dazu, ob Trumps Wahlkampf-Lager damals Geheimabsprachen mit Vertretern Russlands traf und Trump die Justizermittlungen dazu behinderte. Trump hatte die Untersuchungen stets als "Hexenjagd" bezeichnet. Seine damalige Wahlkampagne sei selbst Ziel unrechtmäßiger Überwachung gewesen.

Ein Bericht der internen Aufsichtsbehörde des US-Justizministeriums kam im Dezember 2019 zu einem anderen Ergebnis als Durham jetzt. Es seien keine Beweise dafür gefunden worden, dass die Ermittlungen im Juli 2016 aufgrund von politischer Voreingenommenheit eingeleitet worden seien. Allerdings bescheinigte der Bericht dem FBI auch schwere Fehler: So hätten beispielsweise Anträge für Überwachung im Rahmen der Ermittlungen erhebliche Mängel aufgewiesen.

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