Costa Concordia

Schiffs-Katastrophe: Bis zu 20.000 € Entschädigung

16.01.2012

Veranstalter Eurotours habe sich mit jedem der Österreicher in Verbindung gesetzt.

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Die 77 Österreicher, die an Bord des vor der Toskana verunglückten Kreuzfahrtschiffes "Costa Concordia" waren, könnten bald mit einer Entschädigung rechnen. Dies versicherte Eurotours, exklusiver Reiseveranstalter von Hofer-Reisen, bei dem 50 österreichische Passagiere die Kreuzfahrt gebucht hatten. Eurotours habe sich mit jedem der Österreicher in Verbindung gesetzt.

 



"Wir klären mit jedem einzelnen Passagier ab, was er bei der Kreuzfahrt verloren hat. Außerdem sind wir ständig in Verbindung mit der Kreuzfahrtgesellschaft Costa Crociera (Betreiber der "Costa Concordia", Anm.). Wir wollen dafür sorgen, dass alle Passagiere zu ihrem Recht kommen", sagte Stefan Bracher, Kommunikations- und Marketingchef von Eurotours am Montag der APA.

Viele Österreicher hätten beim Verlassen des Schiffes ihre Dokumente nicht mitnehmen können. Die Passagiere seien nach der Heimkehr erschöpft, aber auch erleichtert. "Sie haben es geschätzt, dass wir als Reiseveranstalter schon wenige Stunden nach dem Unglück vor Ort waren, um unsere Passagiere bei der Heimkehr zu unterstützen", sagte Bracher. Ansonsten hätten sich die Passagiere über chaotische Zustände bei der Rettungsaktion an Bord des Schiffes beklagt.



Nach Angaben des italienischen Rechtsanwalts Marco Bona, der auf Entschädigungen nach Schiffs- und Flugzeugunglücken spezialisiert ist, wird jeder der über 4.200 Passagiere an Bord der "Costa Concordia" einen Betrag zwischen 10.000 und 20.000 Euro erhalten. Die Hinterbliebenen der Todesopfer könnten mit einer Entschädigung von 430.000 Euro rechnen.

Schadenersatz: Die Ansprüche im Detail
Schadenersatzansprüche haben Geschädigte bezüglich zerstörter Gepäckstücke etc. Hinzu kommt der Ersatz von allfälligen Heilungskosten in Italien oder auch in Österreich als Folge eines solchen Unglücks. Schadenersatz kann aber auch noch zusätzlich "wegen entgangener Urlaubsfreude" beansprucht werden. Dafür ist aber menschliches Verschulden an einem Unglück oder Unfall die Vorbedingung.

Schwierig wird es für Urlaubswillige, die beispielsweise schon für eine der nächsten Touren mit einem Schiff der "Costa Crociere" gebucht haben. "Nein, das ist sehr klar, da gibt es kein kostenloses Rücktrittsrecht. Da müsste man sich (möglichst schnell, Anm.) erkundigen, was an Stornokosten vereinbart wurde", erklärt eine Sprecherin des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) in Wien. Anzahlungen seien jedenfalls anzurechnen. Aber man könne das seltene Risiko eines Schiffsunterganges wie bei der "Costa Concordia" nicht auf andere Kreuzfahrten übertragen.

An wen man seine Begehren richtet, hängt von der Buchung ab. Jedenfalls wendet man sich an den Reiseveranstalter. Bei Reisebüros in Österreich etc. sind alle rechtlichen Belange in Österreich abzuwickeln. Wer allerdings bei der Kreuzfahrt-Gesellschaft direkt gebucht hat, muss sich an diese italienischen Stellen wenden.



 

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