Gericht entscheidet

Urteil ist da! Steakhouse-Erbin Block darf ihre Kinder nicht mehr sehen

03.11.2025

Unwiderruflich: Steakhouse-Erbin Christina Block darf ihre Kinder nicht mehr sehen. Sie verliert das Sorge- und Umgangsrecht. Das hat ein dänisches Gericht entschieden. 

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 Christina Block (51) hat das Sorge- und Umgangsrecht für ihre Kinder Klara (15) und Theodor (11) verloren. 

In dem Urteil bestätigt das Gericht, dass Vater Stephan Hensel das alleinige Sorgerecht bekommt. Die beiden Kinder Klara und Theodor sollen keinerlei Kontakt mehr zu ihrer Mutter haben, berichtet die deutsche "Bild". 

Kinder wollen keinen Kontakt zu Mutter

Das Gericht urteilt klar: Die Kinder seien schwer traumatisiert und hätten mehrfach erklärt, keinen Kontakt zu ihrer Mutter zu wollen. Ein neues psychologisches Gutachten – von Block beantragt – wurde abgelehnt, da dies laut Gericht den Kindern weiter schaden würde.

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Block wollte das Sorgerecht

Block forderte das alleinige, zumindest aber das gemeinsame Sorgerecht und begleiteten Umgang. Frühere Urteile in Deutschland und Dänemark hatten begleiteten Kontakt zugelassen. Vater Stephan Hensel verlangte das alleinige Sorgerecht und keinen Umgang – und bekam Recht.

Kindesentführung-Causa

Hintergrund: Christina Block steht in Deutschland wegen Kindesentführung vor Gericht. Die Kinder leben mit Sicherheitsmaßnahmen und neuer Identität bei ihrem Vater in Dänemark, nachdem sie in der Silvesternacht 2023/2024 gewaltsam entführt worden waren. Block bestreitet die Beteiligung und wirft Hensel Manipulation vor.

Die Richter sehen keine Entfremdung durch den Vater. Bereits vorliegende Berichte aus Schulen sowie Kinder- und Jugendgespräche aus 2024–2025 würden die ablehnende Haltung erklären. Eine erneute Begutachtung sei nicht erforderlich.

Block ist "erschüttert"

Christina Block äußerte laut "FOCUS online" erstmals zu dem Urteil:  "Ich bin erschüttert über das Urteil in Dänemark. Ich hatte gehofft, dass das dänische Gericht vor einer so weitreichenden Entscheidung endlich auch ein familienpsychologisches Gutachten bezüglich des seelischen Zustands unserer Kinder und der Erziehungsfähigkeit beider Elternteile verfügt." Dieses hätte die Situation "endlich fachlich beleuchten und objektiv bewerten können". Ihrem Ex-Mann wirft sie vor: "Ihm ist es erneut gelungen, die Begutachtung der Kinder zu blockieren", so Block.

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