Deutschland

Verhandlung über NPD-Verbot eröffnet

01.03.2016

Ein erster Anlauf im Jahr 2003 war aufgrund von Informanten gescheitert.

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© Reuters
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Dreizehn Jahre nach dem Scheitern des ersten NPD-Verfahrens verhandelt das Bundesverfassungsgericht in Deutschland über einen neuen Antrag zum Verbot der rechtsextremen Partei. Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle eröffnete am Dienstag die dreitägige Verhandlung. Der Antrag kommt diesmal nur vom Bundesrat (Länderkammer). Bundesregierung und Bundestag hatten sich nicht angeschlossen.

Informanten
Der erste Anlauf war 2003 gescheitert, weil der Verfassungsschutz (Inlandsgeheimdienst) bis in die NPD-Spitze hinein Informanten hatte. Die Richter wollen sich nun gleich zu Beginn anschauen, ob diesmal alle sogenannten V-Leute rechtzeitig "abgeschaltet" wurden.

Verbotsantrag
Die NPD (Nationaldemokratische Partei Deutschlands) ist eine rechtsextreme Partei mit stark fremdenfeindlichen und aggressiv-nationalistischen Positionen. Die Bundesländer machten in ihrem Verbotsantrag unter anderem geltend, dass Ideologie und Programm der NPD über weite Strecken "mit den Lehren des historischen deutschen Nationalsozialismus identisch" seien.

In der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland wurde erst zweimal eine Partei verboten, zuletzt 1956 die kommunistische KPD.

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