Höchststrafe

1.500 Euro für Telefonieren im Flieger

17.02.2009

Der Pilot hatte den Start verweigert, nachdem der Passagier sein Handy nicht ausschalten wollte.

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Weil ein Vieltelefonierer sich gewaltsam dagegen wehrte, sein Handy im Flugzeug auszustellen, hat ihn ein Gericht im französischen Colmar zur Höchststrafe von 1.500 Euro verurteilt. Der Urteilsspruch des Berufungsgerichts fiel schärfer aus als in erster Instanz.

Im September 2007 war der Fluggast noch zu 800 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Der 54- Jährige hatte im Oktober 2006 vom Flughafen Basel-Mülhausen abfliegen wollen.

Der Pilot hatte den Start verweigert, nachdem der Passagier sein Handy nicht ausschalten wollte. Daraufhin war der Mann handgreiflich geworden.

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