Fahrlässige Tötung

10 Monate bedingt für Angeklagten im Steiner-Prozess

03.12.2008

Die Frau von Olympiasieger Matthias Steiner starb bei einem Frontalcrash. Der Lenker erhielt 10 Monate bedingt.

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Zehn Monate auf Bewährung bekommt der Fahrer, der den Verkehrsunfall der Ehefrau von Olympiasieger Matthias Steiner verschuldet hat. Das Gericht sprach den Mann der fahrlässigen Tötung schuldig. Den Führerschein muss er für ein halbes Jahr abgeben. Zudem muss er 2.400 Euro Geldbuße zahlen.

Die 22-Jahre alte Susann Steiner war am 16. Juli 2007 in der Nähe von Heidelberg bei einem Verkehrsunfall ums Leben gekommen, als der Geländewagen des Angeklagten auf die Gegenspur kam und frontal mit ihrem Kleinwagen zusammenstieß. Ihr Mann widmete ihr seinen Olympia-Sieg im Gewichtheben. Bei der Siegerehrung in Peking hielt er in der einen Hand die Goldmedaille, in der anderen ein Foto seiner Frau.

Staatsanwalt Joachim Steinbacher warf dem Angeklagten im Prozess vor, extrem unachtsam am Steuer seines Wagens gewesen zu sein. Der Angeklagte selbst machte keine näheren Angaben zu dem Unfall. Verteidiger Klaus Hiltscher hatte dies damit begründet, dass sich sein Mandant nicht mehr an die Ereignisse erinnern könne. ,

 

Foto: (c) APA

Vor dem Prozess hatte die Verteidigung eine gesundheitliche Beeinträchtigung geltend gemacht, die damals erstmalig aufgetreten sein soll. Steiner nahm als Nebenkläger an der Verhandlung teil.

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