Kindesmisshandlung

Deutsche Mutter brach Säugling die Schädeldecke

09.12.2007

Der Säugling liegt mit Schädelbruch im Spital. Die Mutter soll das Kind mit Faustschlägen traktiert haben. Wieder hatte das Jugendamt bereits ermittelt.

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© REUTERS
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Rund drei Wochen nach dem Hungertod der fünfjährigen Lea-Sophie erschüttert ein neuer Fall von Kindesmisshandlung Mecklenburg-Vorpommern: Eine aus Papenburg in Niedersachsen stammende 20-jährige Mutter, die zu Besuch bei ihrer Mutter in Greifswald weilte, soll ihren dreieinhalb Monate alten Sohn durch Schläge mit der Faust schwer verletzt haben, wie die Polizeidirektion Anklam am Sonntag mitteilte.

Schädeldachbruch und veletzte Arme und Gesäß
Der Bub habe einen Schädeldachbruch erlitten, zudem seien Hämatome an Armen und Gesäß festgestellt worden. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Stralsund und Beschluss des Amtsgerichtes Greifswald wurde die Mutter Sonntag in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.

Erste Ausrede: Sturz-Verletzungen
Zur Ursache der Verletzungen hatte die Mutter laut Mitteilung der Polizei der behandelnden Ärztin zunächst gesagt, dass sie mit dem Kind in den Armen in der Wohnung gestürzt sei. Da sich die festgestellten Verletzungen so jedoch nicht hätten erklären lassen, habe die Klinik einen Rechtsmediziner eingeschaltet, der den Verdacht der Kindesmisshandlung bestätigt habe. Bei der daraufhin durchgeführten polizeilichen Vernehmung räumte die Mutter ein, dass sie das Kind wegen lauten Schreiens geschlagen habe. Sie gab zudem an, mit der Pflege und Erziehung überfordert zu sein und Wutattacken zu bekomme, wie es weiter hieß.

Jugendamt ermittelte bereits
Gegen die Mutter waren den Angaben zufolge schon vor einiger Zeit in ihrem Heimatort Papenburg Ermittlungen aufgenommen worden, weil der damals fünf Wochen alte Säugling Spuren von Misshandlungen aufwies. Das Jugendamt Papenburg habe die Frau mit dem Kind vorerst in einem Mutter-Kind-Heim untergebracht. Zudem wurde Kontakt mit der in Greifswald lebenden Großmutter des Babys und dem Greifswalder Jugendamt gehalten. Art und Weise der Tat sowie die Erklärungen der Beschuldigten lassen nach Polizeiangaben den Schluss verminderter Schuldfähigkeit bei der Mutter zu.

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