Deutschland

Dreizehnjährige jahrelang eingesperrt

29.07.2009

Das geistig und körperlich behinderte Mädchen wurde von seinen Eltern eingesperrt.

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Ein 13-jähriges Mädchen soll in Brandenburg jahrelang von seinen Eltern versteckt und vernachlässigt worden sein. Das Mädchen sei geistig behindert und habe körperliche Schäden. Dies gab der Neuruppiner Oberstaatsanwalt Jürgen Schiermeyer bekannt.

Im Krankenhaus
Ob und in welchem Maße dies auf das Verhalten der Eltern zurückzuführen sei, werde nun geprüft. Schiermeyer sprach von einem "verwahrlosten Pflegezustand" des Mädchens. Zugleich betonte er: "Es gibt keinen Verschlag, in dem das Kind leben musste, und keine verschlossenen Türen." Das Kind ist derzeit in einem Krankenhaus.

Keine sozialen Kontakte
Das Mädchen aus dem kleinen Ort Lübbenow in der Uckermark wurde nie zur Schule geschickt, soziale Kontakte sollen die Eltern nicht zugelassen haben, wie Schiermeyer weiter sagte. Gegen sie werde wegen des Verdachts der Verletzung der Fürsorgepflicht und wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen ermittelt. Die Eltern sollen durch Vernachlässigung die Gesundheit des Mädchens gefährdet haben, erläuterte Schiermeyer. "Hinweise, dass das Kind geschlagen wurde, gibt es nicht." Ob das Kind ausschließlich im Haus bleiben musste, sei noch unklar.

Abgeschottet
Das Mädchen soll nach bisherigen Erkenntnissen der Ermittler mindestens seit dem Umzug der Eltern in den kleinen märkischen Ort vor etwa neun Jahren von der Außenwelt abgeschottet worden sein. In dem Ort sei aber bekanntgewesen, dass die 13-Jährige in dem Haushalt lebt, sagte Schiermeyer. Sie habe zwei Geschwister.

Jugendamt
Die 13-Jährige befinde sich derzeit in einer Klinik, sagte Kreissprecherin Ramona Fischer in Prenzlau und bestätigte Medienberichte. Das Jugendamt des Landkreises hatte es nach der Anzeige eines Nachbarn am 15. Juli in Obhut genommen und in das Krankenhaus gebracht. Die Geschwister würden vom Jugendamt betreut. Es müsse nun geprüft werden, warum es den Behörden jahrelang nicht auffiel, dass das Kind nicht zur Schule ging.

Mit Verweis auf das Alter des Kindes machte Schiermeyer keine Angaben über die Art der körperlichen Schäden. Auch dazu, ob die Eltern bereits strafrechtlich aufgefallen sind, wollte er sich nicht äußern.

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