Zugspitz-Lauf

Freispruch für Todeslauf-Veranstalter

01.12.2009

Die Sportveranstaltung forderte 2 Tote und 9 Verletzte.

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Der Veranstalter des tödlichen Zugspitzlaufs vom Juli 2008 ist vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung freigesprochen worden. Nach fünf Verhandlungstagen kam das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen am Dienstag zu dem Urteil, dass der Veranstalter nicht für den Tod von zwei Läufern sowie die neun Verletzten verantwortlich gemacht werden könne. Damit konnte sich der Geschäftsführer der Veranstaltungsfirma Getgoing mit seiner Auffassung durchsetzen, dass die Teilnehmer solcher extremer Sportereignisse letztendlich selbst für sich verantwortlich sind.

Tod durch Unterkühlung
Bei dem Zugspitzlauf am 13. Juli vergangenen Jahres waren ein 41-jähriger Mann aus Nordrhein-Westfalen und ein 45-jähriger Mann aus Baden-Württemberg kurz vor dem Gipfel von Deutschlands höchstem Berg an den Folgen von Erschöpfung und Unterkühlung gestorben. Sie waren - lediglich mit Shirt und kurzer Hose bekleidet - steifgefroren und völlig erschöpft zusammengebrochen. Der Zugspitz-Lauf über eine Höhendistanz von mehr als 2.200 Metern und eine Gesamtstrecke von 16,1 Kilometern gilt als extrem schwierig. Sechs weitere Läufer mussten auf der Intensivstation im Krankenhaus behandelt werden.

Die Betroffenen waren in einer Gruppe von insgesamt 716 Läufern aus Österreich in Richtung Gipfel des 2.962 Meter hohen Berges gestartet. Auf dem Weg nach oben verschlechterte sich aber das Wetter, es kam zu Schneefällen. In dem Prozess legte der Angeklagte dar, dass er die Läufer über drohenden Schneefall informiert hatte. Dennoch war eine ganze Reihe von ihnen in kurzen Sportsachen gestartet.

"Selbst gefährdet"
"Die Verstorbenen und Verletzten haben sich eigenverantwortlich selbst gefährdet", sagte der Richter. Einige der Verletzten hätten sich nicht an die Regeln des Veranstalters gehalten, andere seien trotz der eisigen Kälte aus sportlichem Ehrgeiz weitergelaufen. Prozessbeobachter werteten den glatten Freispruch als schallende Ohrfeige für die Anklagebehörde.

Zu dem Prozess war es gekommen, weil der Veranstalter einen Strafbefehl über 13.500 Euro zurückgewiesen hatte. Mit diesem milden Strafbefehl hatte die Staatsanwaltschaft den Vorwurf der fahrlässigen Tötung und Körperverletzung ahnden wollen; in ihrem Plädoyer wiederholte die Staatsanwältin diese Strafmaßforderung. Sie hatte aber in dem Prozess auch von einer erheblichen Mitverantwortung der Läufer gesprochen. Der Beschuldigte wollte aber gänzlich von jeder Mitverantwortung freigesprochen werden.

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