Spitalsaufenthalt?

Rätselraten um Ratko Mladic

18.08.2011

Gericht in Den Haag will Gesundheitszustand nicht kommentieren.

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Der wegen Kriegsverbrechen angeklagte ehemalige bosnische Serbenführer Ratko Mladic soll sich entgegen früherer Meldungen nicht im Krankenhaus befinden. "Ich kann bestätigen, dass er nicht den Gefängniskomplex in Scheveningen verlassen hat", sagte die Sprecherin des UNO-Kriegsverbrechertribunal, Nerma Jelacic, am Donnerstag laut einer Aussendung. Zum Gesundheitszustand von Mladic wollte sie sich nicht äußern.

Laut vorherigen Medienberichten war Mladic am Dienstag ins Krankenhaus Bronovo in Den Haag eingeliefert worden. Er habe sich dort einer Leistenbruch-Operation unterzogen. Der Sender B-92 meldete, dass der Haager Angeklagter nach der Operation die Familie in Belgrad telefonisch kontaktiert und seinen Gesundheitszustand als gut bezeichnet habe.

Der Chefankläger des Haager Gerichtes, Serge Brammertz, hatte am Mittwoch eine Teilung des Prozesses gegen Mladic beantragt, um so das Verfahren zu beschleunigen. Laut diesem Vorschlag soll ein Verfahren nur das Massaker von Srebrenica betreffen, das andere alle anderen Mladic angelasteten Kriegsverbrechen. Die Teilung des Prozesses würde demnach eine möglichst schnelle Aufnahme der Verfahren ermöglichen. Zudem wäre sie nach Meinung von Brammertz auch angesichts einer eventuellen Verschlechterung des Gesundheitszustandes des Angeklagten  notwendig.

Mladic war nach 16-jähriger Flucht Ende Mai in Serbien festgenommen und an das UNO-Tribunal überstellt worden. Die Anklage lastet ihm das Massaker an rund 7.000 Bosniaken (Muslimen) in Srebrenica und in weiteren acht bosnischen Gemeinden an, ferner den Beschuss von Sarajevo, aber auch die Geiselnahme von UNO-Soldaten. Der ehemalige Militärchef der bosnischen Serben wollte sich zur Anklage nicht äußern. Bei seinem ersten Erscheinen vor dem Haager Gericht Anfang Juni hatte er die Kriegsverbrechensvorwürfe als "monströs" bezeichnet, beim zweiten Auftritt Anfang Juli musste er aus dem Gerichtssaal entfernt werden, nachdem er dem Richter immer wieder ins Wort gefallen war.
 

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