Ex-KZ-Aufseher

Gericht räumt Demjanjuk Frist ein

16.04.2009

Bis 23. April hat er nun für ärztliche Untersuchungen Zeit. Dabei soll geklärt werden, ob er nach Deutschland ausgeliefert werden kann oder nicht.

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© Reuters
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Die US-Justiz hat das Auslieferungsverfahren gegen den früheren KZ-Wächter John Demjanjuk für zunächst eine Woche unterbrochen. Ein Berufungsgericht in Cincinnati habe dem 89-Jährigen am Donnerstag eine Frist bis zum 23. April für eine gründliche ärztliche Untersuchung eingeräumt, sagte sein Sohn John Demjanjuk junior am Donnerstag der Nachrichtenagentur AFP. Dabei solle geklärt werden, ob Demjanjuk die gesundheitlichen Voraussetzungen für einen Flug nach Deutschland erfülle. Das Gericht habe zudem die US-Einwanderungsbehörde aufgefordert, Details über den geplanten Transport von Demjanjuk vorzulegen.

Auslieferung in letzter Minute gestoppt
Demjanjuks Anwälte argumentieren, der 89-Jährige sei zu krank, um den Transport nach Deutschland und einen Prozess durchzustehen. Am Dienstag hatte das Berufungsgericht in Cincinnati Demjanjuks Auslieferung praktisch in letzter Minute gestoppt, um diese Argumente zu prüfen. Der gebürtige Ukrainer war zu diesem Zeitpunkt bereits auf dem Weg zum Flughafen gewesen.

Schwere Vorwürfe gegen Behörden
Demjanjuk junior erhob in diesem Zusammenhang schwere Vorwürfe gegen die US-Behörden. Diese hätten durch ihr Vorgehen am Dienstag "sein Leben in Gefahr gebracht", sagte er. Die Behörden "wollen den falschen Eindruck erwecken, dass mein Vater stabil genug für die Reise und den Prozess in Deutschland ist".

29.000-facher Mord
Demjanjuk wird Beihilfe zum Mord in 29.000 Fällen zur Last gelegt. Er soll 1943 für ein halbes Jahr zu den Wachmannschaften des NS-Vernichtungslagers Sobibor im damals von Deutschland besetzten Polen gehört haben. Demjanjuk muss sich in München vor Gericht verantworten, da er vor seiner Auswanderung in die USA in der Nähe der bayerischen Landeshauptstadt lebte.

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