Plakatierungsverbot

Gericht stoppt miesen NPD-Wahlkampf

24.09.2009

Deutsche Verfassungshüter sahen einen Angriff auf die Menschenwürde der Polen.

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Eine von der rechtsextremen NPD lancierte Plakataktion gegen in Deutschland lebende Polen ist endgültig untersagt worden. Das vom Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern verhängte Plakatierungsverbot bestätigte nun das deutsche Verfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss. Das im Landkreis Uecker-Randow zeitweilig aufgehängte NPD-Plakat trägt die Aufschrift "Polen-Invasion stoppen!". Die Karlsruher Richter sahen ebenso wie zuvor das Landratsamt und die Gerichte darin einen Angriff auf die Menschenwürde der Polen und wiesen deshalb die Eilklage der NPD zurück.

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