Sperre droht

Sharif kandidiert bei Parlamentswahl in Pakistan

25.11.2007

Musharraf will als Präsident in zivil vereidigt werden. Bhutto hat Sharif eine enge Zusammenarbeit angeboten.

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Der aus dem Exil zurückgekehrte pakistanische Oppositionspolitiker Nawaz Sharif hat am Montag seine Kandidatur für die Parlamentswahlen eingereicht. Dutzende von Anhängern ließen Rosenblätter auf den früheren Premierminister regnen, als er in dem Gerichtssaal in Lahore ankam, in dem Bewerber sich für die Abstimmung am 8. Jänner registrieren ließen. Auch sein Bruder Shahbaz kandidiert. Die Frist für die Anmeldung lief am Montag ab.

Generalstaatsanwalt glaubt an Sperre
Generalstaatsanwalt Malik Mohammed Qayyum glaubt nicht an eine rechtmäßige Kandidatur Sharifs. Sharif werde nach den derzeitigen Wahlgesetzen voraussichtlich gesperrt, weil er vor seinem Gang ins Exil im Jahr 2000 zu lebenslanger Haft verurteilt worden sei, sagte Qayyum am Montag im pakistanischen Fernsehen. Sharif kündigte dennoch an, er werde umgehend seine Papiere einreichen, um sich für die Wahl am 8. Jänner aufstellen zu lassen. Montag ist der letzte Termin, denn dann läuft die Frist ab.

Musharraf soll am Donnerstag vereidigt werden
Präsident General Pervez Musharraf will nach Angaben des Generalstaatsanwalts am Donnerstag als Präsident in Zivil vereidigt werden. Wie Malik Muhammad Qayyum am Montag in Islamabad versicherte, will Musharraf noch vor seiner Vereidigung sein Amt als Generalstabschef der Streitkräfte niederlegen. Der Oberste Gerichtshof Pakistans hatte in der vergangenen Woche alle Einsprüche gegen die Wiederwahl des Staatschefs wegen dessen bisherigen Verbleibs im Amt des Militärchefs abgewiesen. Der General hatte am 3. November den Ausnahmezustand verhängt, die Richter des Gerichtshofes entlassen und ihm gewogene Juristen eingesetzt.

Opposition um Einigkeit bemüht
Die Opposition bemühte sich angesichts der nahenden Vereidigung Musharrafs um Einigkeit, zumal am Montag die Frist für eine Anmeldung zu den Parlamentswahlen im Jänner ablief. Die frühere Premierministerin Benazir Bhutto, die Mitte Oktober aus dem Exil zurückgekehrt war, bot ihrem einstigen bitteren Rivalen Nawaz Sharif eine Zusammenarbeit an.

Rückkehr nach sieben Jahren
Der frühere pakistanische Regierungschef Nawaz Sharif ist nach sieben Jahren im Exil in seine Heimat zurückkehrt. Die Sondermaschine aus Saudi-Arabien mit Sharif und seiner Familie von rund 40 Menschen an Bord landete um 18.15 Uhr (Ortszeit) auf dem Flughafen der ostpakistanischen Metropole Lahore. Trotz des Versammlungsverbots hatten sich bereits am Vormittag mehrere hundert Menschen in Lahore versammelt, um Sharif zu begrüßen.

Einreiseerlaubnis von Musharraf
Nach Medienberichten steht hinter der Einreiseerlaubnis für Sharif eine Abmachung mit Staats- und Armeechef Pervez Musharraf. Bereits im September hatte der Ex-Premier versucht zurückzukehren. Wenige Stunden nach seiner Ankunft in der Hauptstadt Islamabad hatten ihn die Behörden jedoch wieder abgeschoben. Diesmal wollen sie Sharif nicht an der Heimkehr hindern.

Die Polizei hatte kurz vor Sharifs Ankunft Tausende seiner Anhänger von der Muslimliga (PML) festgenommen. Sharif wurde 1999 von General Musharraf unblutig aus dem Amt geputscht. Im Dezember 2000 war er ins Exil geschickt worden.

53 Tote
Mindestens 53 Menschen sind bei Zusammenstößen zwischen zwei verfeindeten Muslim-Gruppen im Nordwesten von Pakistan getötet worden. Wie ein örtlicher Behördensprecher am Sonntag sagte, lieferten sich Angehörige sunnitischer und schiitischer Glaubensgruppen am Vortag hefige Feuergefechte. Den Angaben zufolge hatten bewaffnete Schiiten ein von Sunniten bewohntes Dorf in der Nacht zum Samstag angegriffen. Der Vorfall ereignete sich in der Provinz Parachinar im Grenzgebiet zu Afghanistan.

Bereits vor einer Woche hatten die Spannungen zwischen Sunniten und Schiiten blutige Auseinandersetzungen in der Region ausgelöst. Fast 100 Menschen waren dabei ums Leben gekommen. 20 Prozent der 160 Millionen Pakistanis sind Schiiten. Im Stammesgebiet von Parachinar stellen sie jedoch die Bevölkerungsmehrheit.

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