Neuer Gesetzesentwurf

Zwangsverheiratung bald eine Straftat

27.10.2010

Die deutsche Regierung verschärft die Integrationsregeln.

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Nach der wochenlangen Debatte über Integration und Zuwanderung in Deutschland hat die dortige Regierung am Mittwoch einen Gesetzesentwurf mit schärfere Regeln für Ausländer beschlossen. Damit will Innenminister Thomas de Maiziere (CDU) gegen Zwangsverheiratungen und Scheinehen vorgehen und Druck auf Ausländer ausüben, die für sie vorgeschriebenen Integrationskurse auch wirklich zu besuchen.

Fünf Jahre Haft für Zwangsverheiratungen
So sollen Zwangsverheiratungen künftig als eigener Tatbestand unter Strafe gestellt werden. Bisher können diese als schwere Nötigung geahndet werden. Es drohen bis zu fünf Jahre Haft. Die Höchststrafe liegt zwar schon jetzt bei fünf Jahren, doch mit der Neuregelung wird eine juristische Verfolgung leichter.

Opfer sollen besser geschützt werden: Wer im Ausland zur Heirat gezwungen wird, soll ein Rückkehrrecht bekommen. Auch Scheinehen sollen schärfer bekämpft werden. Ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht soll ein Partner erst nach drei Jahren Ehe erhalten. Derzeit liegt die Grenze bei zwei Jahren.

Sanktionen für Schwänzen
Bei den Integrationskursen sollen sich die Behörden untereinander besser austauschen, um Sanktionen zu verhängen, wenn der Unterricht geschwänzt wird. So soll bei der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis auch geprüft werden, ob die Kurse absolviert wurden.

Für Ausländer mit einer Duldung wird die sogenannte Residenzpflicht gelockert. Künftig dürfen sie sich zur Arbeitsplatzaufnahme auch in einen anderen Bezirk begeben. Wer also in Brandenburg geduldetet ist, darf sich zum Beispiel auch in Berlin einen Job suchen.

"Deutschkenntnisse wichtig für Integration"
Innenminister de Maiziere unterstrich in einer Mitteilung, Zwangsheirat sei "auch in Deutschland ein ernstzunehmendes Problem". Durch die Neuregelung solle klargestellt werden, dass es sich dabei nicht um eine zumindest tolerable Tradition aus früheren Zeiten oder anderen Kulturen handelt. Zu den Integrationskursen ließ der Minister wissen: "Deutsche Sprachkenntnisse und Alltagswissen sowie Kenntnisse der deutschen Rechtsordnung, Kultur und Geschichte sind der Schlüssel für eine erfolgreiche Integration von Ausländern in Deutschland."

Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sagte im Deutschlandfunk, die Aufnahme von Zwangsverheiratung ins Strafgesetzbuch sei "auf alle Fälle eine Klarstellung". Allerdings sei damit keine "größere Abschreckungswirkung" verbunden, räumte sie ein. Für die FDP sei vor allem die Einführung eines Rückkehrrechts für Frauen, die im Ausland gegen ihren Willen verheiratet worden seien, ein wichtiger Punkt. Der Parlamentarische Staatssekretär im Justizministerium, Max Stadler (FDP), sagte im ARD-"Morgenmagazin": "Die Freiheit, einen Ehepartner auszuwählen, ist eine so grundlegende Freiheit, dass sie im Strafrecht noch deutlicher geschützt werden soll. Der Gesetzesentwurf solle zudem deutlich machen, "dass niemand mit Zwang oder Drohungen zur Eingehung einer Ehe gezwungen werden kann".

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