Aufgepasst

10.000 Euro Strafe: Diese Regeln für Autofahrer gelten ab 1. November

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Die situative Winterausrüstungspflicht steht vor der Tür.
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Ab 1. November darf man bei entsprechenden Fahrbedingungen nur mit Winter- oder Ganzjahresreifen (Alpinsymbol und Sternflocke auf der Reifenflanke) unterwegs sein. Steffan Kerbl vom ÖAMTC riet am Freitag, nun einen Termin für den Wechsel zu fixieren: Kommt es zu einem Wintereinbruch, seien die Werkstätten auf Wochen ausgebucht.

Der Techniker empfiehlt auch einen Check der alten Winter- bzw. Ganzjahresreifen: "Je nach Fahrleistung sollte das Restprofil zu Beginn der Saison bei zumindest fünf bis sechs Millimetern liegen. So ist die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Mindestprofiltiefe von vier Millimetern bei Winterreifen auch am Ende des Winters noch gegeben."

Auch das übrige Auto sollte auf die kalte Jahreszeit vorbereitet werden. Etwa durch Prüfen der Beleuchtung, des Frostschutzes in Kühlsystem und Scheibenwaschanlage, der Batterie und der Scheibenwischer. Eiskratzer und Schneebesen sollten ebenfalls einen Platz im Kofferraum bekommen.

Hohe Strafen

Wer bei winterlichen Fahrbahnbedingungen ohne Winterreifen fährt, riskiert eine Strafe von rund 100 Euro. Werden andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, drohen theoretisch sogar bis zu 10.000 Euro Strafe.

Kommt es bei winterlichen Bedingungen zu einem Unfall mit Sommerreifen, müsste man beweisen, dass dies auch mit Winterbereifung passiert wäre, ansonsten liegt zumindest ein Mitverschulden vor. Die Haftpflichtversicherung der unfallverursachenden Person muss der geschädigten Person jedenfalls Schadenersatz leisten. Denkbar sei, dass die Versicherung die Schadensumme beim Unfallverursachenden unter gewissen Umständen zurückverlangt.

Die Winterreifenpflicht endet am 15. April 2027.