Schwerer Raub

16, 14 und elf Jahre Haft für Bankomatsprenger in Wels

© APA/KERSTIN SCHELLER
Drei Niederländer sind am Dienstag in Wels im Prozess um Bankomatsprengungen zu 16, 14 und elf Jahren und zwei Monaten verurteilt worden.
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Das Gericht sah neben schweren Diebstahls durch Einbruch und anderen Delikten auch das Vergehen des schweren Raubes als erwiesen an, der Strafrahmen liegt bei ein bis 20 Jahren, hieß es. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Im Schlussplädoyer nannte die Staatsanwältin die Angeklagten "klassische Kriminaltouristen". Sie seien nicht die "Capos in ihrer Organisation, aber auch nicht die kleinen Fische". Das zeige auch die "Angst", wie sie an einem Prozesstag bei einem Zeugen zu bemerken war. Dass es diesmal doch einige Aussagen von Angeklagten gegeben habe, sei unüblich in Prozessen wie diesen, meinte sie. Jenem Niederländer, dem auch Sprengungen in Wien und Brunn am Gebirge zur Last gelegt wurden, bezeichnete die Anklagevertreterin als "eigenes Kaliber", er habe nach dem missglückten Gmunden-Coup sogar weitergemacht. Dessen Verteidiger benutzte sogar den Begriff "Berufsverbrecher". Der Niederländer erhielt 16 Jahre Haft, auch wenn er für die Sprengung in Brunn am Gebirge aus Mangel an Beweisen nicht schuldig gesprochen wurde. Für alle hatte die Anklage das Gericht gebeten, im Urteil den Strafrahmen zu nutzen, auch aus generalpräventiver Sicht.

Kriminelle Organisation

Die Verteidigung bestritt die Bereicherungsabsicht und den Vorsatz beim Diebstahl des Fluchtautos in Gmunden, womit das Delikt des "schweren Raubs" hier nicht zutreffend sein solle. Dabei hob sie die mafiösen Strukturen der kriminellen Organisation hervor und sprach davon, dass die Mandanten am "unteren Ende in dieser Hierarchie" stehen würden. Das Schöffengericht sah dies anders und verurteilte die drei auch wegen schweren Raubes.

Nachdem ihr Fluchtauto bei der Bankomatensprengung in Gmunden am 16. Mai 2025 schwer beschädigt worden war, hatten die Angeklagten bei einer in der Nähe stattfindenden Maturafeier einen Schüler gezwungen, seinen Fahrzeugschlüssel herauszugeben. Das Auto wurde später in Brand gesetzt, um keine Spuren zu hinterlassen.

Jene Maturanten, die als Zeugen gehört wurden, konnten sich zwar nicht mehr gut an die Details erinnern und verwiesen auf ihre Aussagen vor der Polizei. Aber Angst oder Panik hatten sie auf Nachfrage der Staatsanwältin alle verspürt. "Ja, es war schon sehr gruselig", meinte eine Zeugin.

Salmiakgeist ins Gesicht gesprüht

Die damaligen Schüler feierten gerade am Parkplatz der Schule einen Maturastreich. Dann tauchten vermummte Männer auf, die einigen von ihnen Salmiakgeist ins Gesicht gesprüht haben sollen. Einer der Schüler wurde schließlich durchsucht, die Täter fanden den Autoschlüssel und flüchteten mit dem gestohlenen Fahrzeug. Die Anklage wirft den Niederländern daher auch schweren Raub vor, die Verteidigung bestreitet dies. Die Angeklagten entschuldigten sich bei den Zeugen, "sie wollten nur das Auto benutzen".