Missbrauch

3 Jahre Haft: So begründet Richter das Gunkl-Urteil

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Wegen einer Paal-Aussage im nicht öffentlichen Teil der Verhandlung griff der Richter zu einer härteren Strafe. Der Richter nannte den Gunkl-Sager zum Mädchen die "typische Formulierung" eines Missbrauchtäters.
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Der Kabarettist Günther Paal alias "Gunkl" ist am Donnerstag am Wiener Landesgericht wegen sexuellen Missbrauchs von Unmündigen (§ 207 StGB) und Besitzes von sexualbezogenem Kindesmissbrauchsmaterial (§ 207a StGB) zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilt worden.

Hinter dem Schuldspruch zu sexuellem Missbrauch von Unmündigen und Besitz von sexualbezogenem Kindesmissbrauchsmaterial steckt noch ein Detail, das viele nicht mitbekommen haben.

Paal machte nämlich eine brisante Aussage -  im nicht öffentlichen Teil der Verhandlung. Paal bezog sich dabei auf die Reaktion des im Tatzeitpunkt des Missbrauchs knapp vier Jahre alten Mädchens.

Paals Feststellung dazu sei die "typische Formulierung" eines Missbrauchtäters, befand der vorsitzende Richter. Das lasse befürchten, dass Paal - was seine pädophile Veranlagung betrifft - "noch nicht über dem Berg ist" und man befürchten müsse, "dass so etwas Ähnliches wieder passiert."

Für eine bedingte oder teilweise bedingte Strafnachsicht war daher nach Ansicht des Senats kein Platz.

Paal nahm Urteil an und will laut Verteidiger Strafe "rasch antreten"

Günther Paal alias 'Gunkl' und die beiden wegen schwerer Erpressung angeklagten Frauen im Straflandesgericht in Wien. © APA/HANS KLAUS TECHT
Anwalt Florian Höllwarth spricht  nach Ende des Prozesses im Fall 'Gunkl' im Straflandesgericht in Wien mit Journalisten. © APA/HANS KLAUS TECHT

Auch Frauen akzeptieren das Urteil

Die zwei Frauen, die ihn unter Druck und zur Zahlung von insgesamt 159.000 Euro gebracht hatten, wurden wegen schwerer Erpressung schuldig erkannt.

Die 42-jährige Mutter des Kindes, an dem sich Paal nach den letztlich getroffenen gerichtlichen Feststellungen im Jahr 2024 und nicht - wie ursprünglich angeklagt - im Jänner 2025 vergangen hatte, wurde zu zwei Jahren und neun Monaten unbedingt verurteilt. Die 63 Jahre alte Großmutter des mittlerweile fünfjährigen Mädchens erhielt zwei Jahre und drei Monate unbedingt.

Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Während Paal und die Frauen die über sie verhängten Strafen akzeptierten, gab die Staatsanwältin vorerst keine Erklärung ab.