Die EU schränkt hohe Barzahlungen ein, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu bekämpfen. Doch nicht jeder, der eine größere Summe in bar bezahlt oder erhält, ist davon betroffen. Entscheidend ist, ob ein Geschäft zwischen Privatpersonen oder mit einem Unternehmen stattfindet.
Private Verkäufe bleiben möglich
Ab 10. Juli 2027 dürfen gewerbliche Händler und Dienstleister Zahlungen von 10.000 Euro oder mehr grundsätzlich nicht mehr in bar annehmen. Für private Geschäfte gilt diese Obergrenze jedoch nicht automatisch.
Wer beispielsweise sein gebrauchtes Auto an eine andere Privatperson verkauft, kann laut dem Ausgangsbericht weiterhin eine hohe Bargeldsumme erhalten – vorausgesetzt, beide Seiten handeln tatsächlich privat. Ist hingegen ein Unternehmen oder ein gewerblich tätiger Anbieter beteiligt, können die neuen Beschränkungen greifen.
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Teilzahlungen helfen nicht
Wer glaubt, eine hohe Summe durch mehrere kleinere Zahlungen umgehen zu können, sollte vorsichtig sein. Gehören die Teilbeträge wirtschaftlich zu ein und demselben Geschäft, werden sie zusammengerechnet. Eine Aufteilung macht eine Zahlung also nicht automatisch zulässig.
Was ab 3.000 Euro gilt
Davon zu unterscheiden sind zusätzliche Sorgfaltspflichten bei bestimmten Bargeschäften. In solchen Fällen können Unternehmen bereits ab 3.000 Euro verpflichtet sein, die Identität ihrer Kunden zu überprüfen. Das bedeutet allerdings nicht, dass jede Barzahlung ab dieser Summe verboten ist.
Wer größere Beträge bar bezahlen oder entgegennehmen möchte, sollte daher genau prüfen, ob es sich um einen privaten Verkauf oder ein Geschäft mit einem gewerblichen Anbieter handelt. Davon hängt ab, welche Regeln gelten.