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"Airbert One": FPÖ provoziert mit "Remigrationssong" auf YouTube

© Youtube/FPÖ TV
Der Begriff "Remigration" ist stark umstritten. Die FPÖ machte daraus einen Song.
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Die FPÖ provoziert derzeit mit ihrem Musikvideo "Airbert One – Der Remigrationssong". Darin heißt es unter anderem "Die 'Airbert One' hebt ab, die Problemfälle sind dabei." Thema des Liedes ist der umstrittene Begriff "Remigration". Dieser sollte laut FPÖ "in der politischen Auseinandersetzung madig gemacht werden".

Der Begriff "Regmigration" wird vor allem von der "Neuen Rechten" (rechtsextreme Bewegungen) verwendet und sorgt immer wieder für heftige Diskussionen. So erklärte etwa Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) in der Nationalratsdebatte zum Rechtsextremismusbericht 2024, sollte sich dieser Begriff normalisieren, sei das eine "Diskursverschiebung", der man sich "entschlossen entgegenstellen" müsse.

Debatte um "Remigration" in Präsidiale

Zuletzt wurde in der Präsidiale von Anfang Juni die Verwendung des Begriffs "Remigration" debattiert. Für die Dritte Nationalratspräsidentin Doris Bures ist dieser in der heutigen Verwendung demokratie- und verfassungsfeindlich. Daher bleibe sie dabei, dafür Ordnungsrufe zu vergeben. Sie hoffe, dass sich auch Nationalratspräsident Walter Rosenkranz (FPÖ) dem anschließe. In der Zweiten Republik sei man immer gut damit gefahren, wenn das Präsidium einheitlich vorgehe. Haubner wählt schon bisher dieselbe Vorgangsweise wie Bures.

Maurer hat ebenfalls keine Zweifel daran, wie die freiheitliche Begriffsverwendung gemeint ist. Ziel sei, Menschen "zu deportieren". Bures unterstrich, dass die FPÖ einen anderen Begriff verwenden solle. Meine sie Rückführung, dann solle sie das auch sagen. Die Freiheitlichen wollten diese Frage noch einmal in ihrer Fraktion beraten.

Für Rosenkranz Begriff nicht verboten

Nationalratspräsident Rosenkranz sagte jedenfalls in der Präsidiale laut Parlamentskorrespondenz, dass für ihn der Begriff per se nicht verboten sei, es aber auf den Kontext ankomme. Vor diesem Hintergrund werde er auch weiterhin keinen Ordnungsruf bei der Verwendung des Begriffs aussprechen, wenn er nicht missbräuchlich verwendet werde.