Am Mittwoch, 5. Mai, soll es eine weitere Überprüfung geben, wie die Staatsanwaltschaft München I mitteilte. Die Unterbrechung der Haft für den 77-Jährigen Star-Koch Alfons Schuhbeck wird bis mindestens zu diesem Zeitpunkt verlängert. Ein Sachverständiger kam zu dem Ergebnis, dass der Star-Koch zum jetzigen Zeitpunkt weiterhin nicht haftfähig ist.
Schwere Krebserkrankung verhindert Haft
Der an Krebs erkrankte Alfons Schuhbeck wird außerhalb der Gefängnismauern behandelt. Eigentlich müsste er seine Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten in einem bayerischen Gefängnis absitzen. Das Landgericht München I hatte den Gastronomen im vergangenen Jahr wegen einer ganzen Reihe von Straftaten verurteilt, darunter Insolvenzverschleppung, Betrug und vorsätzlicher Bankrott, wobei eine frühere Verurteilung aus 2022 wegen Steuerhinterziehung eingerechnet wurde.
Auch interessant
Millionenschwerer Schuldenberg angehäuft
Nach seiner Verurteilung teilte der frühere Fernsehkoch eine Videobotschaft. Er hatte sich mit seinem im Laufe der Jahre aufgebauten Firmengeflecht aus Restaurants, Gewürzladen und Partyservice finanziell übernommen und einen massiven Schuldenberg angehäuft, während seine Gläubiger im Insolvenzverfahren 27 Millionen Euro forderten.