Wien. Das Arbeitsmarktservice (AMS) soll jahrelang systematisch zu wenig Arbeitslosengeld und Notstandshilfe an Geringverdiener ausgezahlt haben. Dies geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH Ra 2023/08/0148) hervor, das die bisherige Berechnungspraxis für gesetzwidrig erklärt.
Auch interessant
Rechtswidrige Abzüge bei Geringverdienern
Auslöser war der Fall einer Betroffenen, deren täglicher Leistungsbezug bei 21,09 Euro lag. Das AMS Linz hatte bei der Ermittlung ihres früheren Gehalts pauschal drei Prozent Arbeitslosenversicherungsbeitrag abgezogen. Gesetzlich sind Geringverdiener davon jedoch freigestellt (aktuell bis 2.225 Euro brutto monatlich vollständig, bis 2.630 Euro teilweise).
Klarstellung durch den VwGH
Obwohl die parlamentarischen Materialien zur Novelle von 2008 keinen Einfluss auf die Bemessung beabsichtigten, stellt der VwGH klar, dass dies im Gesetzestext selbst keinen Niederschlag fand. So wie der Einkommensteuertarif anzusetzen ist, müssen auch die Beitragsgruppen der Arbeitslosenversicherung berücksichtigt werden. Das Bundesverwaltungsgericht muss in diesem spezifischen Fall nun neu entscheiden. Das Sozialministerium prüfe laut "Presse" die Folgen und kündigt eine ehestmögliche Umsetzung der Vorgaben durch das AMS an.
Millionennachzahlungen drohen
Für die Betroffene bedeutet das Urteil ein Plus von knapp 20 Euro im Monat. Hochgerechnet betrifft die Praxis jedoch zehntausende Personen pro Jahr. Da Korrekturen nach § 24 AlVG bis zu drei Jahre rückwirkend möglich sind, stehen Nachzahlungen im zweistelligen Millionenbereich im Raum. Ein vergleichbarer Fall aus dem Jahr 2018 hatte bei 150.000 Betroffenen zu Nachzahlungen von rund 40 Millionen Euro geführt. Ob der Gesetzgeber angesichts der aktuellen Budgetlage eine spätere Gesetzesanpassung für die Zukunft anstrebt, ist derzeit noch offen.