Kaiserschnitt
Baby starb bei Geburt: Arzt vor Gericht
Die Verteidigung meldete Zweifel am medizinischen Sachverständigen an, die Einzelrichterin wird diese nun überprüfen. Der Mediziner soll im Mai 2025 in einem Spital einen Kaiserschnitt zu spät durchgeführt haben, wodurch ein Baby starb. Der 65-Jährige bestritt die Vorwürfe und gab an, sich "an die geltenden Leitlinien gehalten" zu haben.
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Es gehe um einen der "schwersten Schicksalsschläge, die werdende Eltern überhaupt treffen können", sagte die Staatsanwältin bei ihrem Eröffnungsvortrag. Die Schwangere war am 31. Mai des Vorjahres um 7.30 Uhr in ein Klinikum gekommen, weil Eröffnungswehen eingesetzt haben sollen. Der Angeklagte dürfte laut Vorwurf als behandelnder Arzt die medizinisch indizierte Ultraschalluntersuchung nicht durchgeführt und trotz eines pathologischen CTG, fehlenden Geburtsfortschritts, verminderten Fruchtwassers und Überschreitung des Geburtstermins um sieben Tage - also medizinisch dringender Indikation - gegen 10.30 Uhr keinen Kaiserschnitt durchgeführt haben, sondern erst ab kurz nach 14.00 Uhr. Das Baby starb an Sauerstoffmangel. Schon Stunden bevor der Kaiserschnitt durchgeführt wurde, sei die dringende Indikation dafür vorgelegen, betonte die Staatsanwältin.
"Die ganze Sache ist eine Tragödie. Aber wir alle waren eigentlich nur noch Zuschauer vom letzten Akt dieser Tragödie", sagte der Mediziner selbst. Es seien - anders als im Gutachten dargelegt - keine Eröffnungswehen vorgelegen. Alle Vorwürfe des medizinischen Sachverständigen "sind falsch, einer nach dem anderen". Er selbst habe sich "vom Anfang bis zum Ende" an "die geltenden Leitlinien gehalten", hielt der 65-Jährige fest.
Verteidigung brachte früheres Urteil ins Spiel
Die Verteidigerin zeigte sich überzeugt, dass der erfahrene Mediziner "von unzweifelhaftem Ruf" vollkommen unschuldig sei. "Zig Sachverständige" hätten ihr dies bestätigt. Der gerichtlich bestellte Gutachter wurde hingegen als befangen angesehen, ein Ablehnungsantrag wurde gestellt. "Dem Gutachten wird man nicht folgen können", ergänzte Rechtsanwalt Josef Gallauner, der den 65-Jährigen ebenfalls vertritt.
Ein zivilgerichtliches Urteil, in dem der Sachverständige als Kläger auftritt, wurde der Einzelrichterin vorgelegt. Festgehalten wird darin laut Verteidigung, dass der nun bestellte Gutachter "Vorfälle inszeniert" habe. Der Sachverständige trat dem entgegen und hob hervor, "nicht befangen" zu sein. Die Einzelrichterin wird nun entsprechende Akteneinsicht nehmen: "Ich muss mir das anschauen."