Teilfreispruch weg

Benko-Schuldspruch: OGH verstärkt Strafe

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Paukenschlag um Signa-Gründer. Im Benko-Prozess hat das OGH den Schuldspruch bestätigt. Knaller: Das Gericht hebt den Teilfreispruch auf
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Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat am Donnerstag den Schuldspruch des ersten Urteils gegen René Benko wegen betrügerischer Krida bestätigt. Damit ist Benko erstmals rechtskräftig schuldig gesprochen worden. Den Teilfreispruch hob das Höchstgericht indes auf und wies diesen Punkt zur Neuverhandlung an das Erstgericht, das Landesgericht Innsbruck, zurück. Der OGH hob zudem den Strafausspruch auf, das heißt, das Erstgericht muss sich auch mit der Strafhöhe neu beschäftigen.

Für Benko, der alle Vorwürfe bestreitet, gilt in diesem zweiten Anklagepunkt, bei dem es um eine Mietvorauszahlung geht, weiter die Unschuldsvermutung. Der Signa-Gründer war im Oktober 2025 wegen einer Schenkung zum Nachteil seiner Gläubiger erstinstanzlich teilschuldig gesprochen und zu zwei Jahren Haft verurteilt worden.

Das steckt hinter Megaprozess

Signa-Gründer René Benko hat seiner Mutter 300.000 Euro geschenkt und so seinen Gläubigern vorenthalten. Der OGH bestätigte das.

Benkos Verteidigung bekämpfte den Schuldspruch Benkos und das Strafausmaß, die WKStA geht wiederum gegen den Freispruch im zweiten Anklagepunkt vor, bei dem es um eine Mietvorauszahlung von 360.000 Euro für eine Villa im Innsbrucker Stadtteil Hungerburg ging. Damit war sie erfolgreich. Das muss neu in Innsbruck verhandelt werden.

Die Verhandlung lief im Großen Saal des Wiener Justizpalasts von 10 bis 12 Uhr. Benko, der in Innsbruck in Untersuchungshaft sitzt, ist am Donnerstag nicht zur Verhandlung nach Wien gekommen, muss er aber nach dem Gesetz auch nicht.

Die Generalprokuratur, die den OGH in solchen Fällen berät, empfahl, den Schuldspruch Benkos zu bestätigen und den teilweisen Freispruch aufzuheben. Bei Aufhebung des Freispruchs muss jetzt das Landesgericht Innsbruck den Fall in diesem Punkt neu verhandeln. Die Höchstrichterinnen und Höchstrichter sind an die Empfehlungen der Generalprokuratur nicht gebunden, folgen ihnen aber zumeist. Der Signa-Gründer bestreitet sämtliche Vorwürfe.

Vorauszahlung nicht verwertbar

Der OGH sah es als erwiesen an, dass Benko seiner Mutter 300.000 Euro geschenkt und so seinen Gläubigern vorenthielt. Das Geld sei einfach weg und nicht mehr auf dem Konto vorhanden gewesen, argumentierten die Höchstrichterinnen und -richter. Die Verteidigung Benkos hatte hingegen keinen Schaden in der "Rücküberweisung" gesehen, schlussendlich habe Benko später wieder Geld von der Mutter bekommen und zwar mehr als ohne Rücküberweisung, so die Argumentation.

Den Teilfreispruch in Bezug auf die Miet- und Betriebskostenvorauszahlung für eine Villa hob der OGH unterdessen auf. Ähnlich wie die Generalprokuratur sah der OGH in dieser Vorauszahlung "keinen Gegenwert" für die Gläubiger. Eine Mietzinsvorauszahlung sei für Gläubiger nicht verwertbar, so die Höchstrichterin.