Prozess in Freiburg

Bestatter stahl bei 250 Toten das Zahngold

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Das Amtsgericht Freiburg hat einen 63-jährigen Ex-Bestatter wegen Störung der Totenruhe in 250 Fällen und in 50 Fällen zusätzlich wegen Diebstahls zu zwei Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Seine 41-jährige Ehefrau erhielt wegen Beihilfe zwei Jahre auf Bewährung. Beide hatten gestanden.
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Der Bestatter war bis Ende Oktober 2024 beim Eigenbetrieb Friedhöfe der Stadt Freiburg beschäftigt und seit 2004 auf dem Hauptfriedhof tätig. Bei Einäscherungsdiensten war er häufig frühmorgens allein mit den Verstorbenen. Nach Überzeugung des Gerichts brach er zwischen 2013 und 2024 Goldzähne, Brücken und Prothesen teils mit grober Gewalt und Werkzeugen aus den Gebissen. Er öffnete auch bereits verschlossene Särge, um nach Gold und Beigaben zu suchen. Die Zähne bearbeitete er später in seiner Werkstatt; bei einer Hausdurchsuchung in Elzach fanden Ermittler große Mengen an Zähnen und Resten, teilweise noch mit Geweberückständen.

250.000 Euro Erlös

Insgesamt kamen knapp 8,5 Kilogramm Zahngold (rund 1500 Zähne) und etwa 360 Gramm Schmuck zusammen. Die Ehefrau verkaufte die Beute bei Juwelieren; der Erlös belief sich auf 250.000 Euro. Damit finanzierte das Paar einen gehobenen Lebensstil, unter anderem plante die Frau ein eigenes Nagelstudio. Das Gericht wertete die Zahl der Fälle zugunsten der Angeklagten herunter und betonte, frühere Taten seien teilweise verjährt.

Der Staatsanwalt sprach von einem "in höchstem Maße pietätlosen Vorgehen", das das Vertrauen in Bestattungsinstitute massiv verletzt habe. Hinterbliebene dürften erwarten, dass Verstorbene würdevoll behandelt werden. Zusätzlich hatte der 63-Jährige im Sommer 2023 17 Fotos eines unbekleideten weiblichen Mordopfers an seinen Bruder und einen Bekannten geschickt. Den Geschwistern der Toten sprach das Gericht insgesamt 2000 Euro Schmerzensgeld zu.

Der Angeklagte führte die Taten auf Überforderung durch belastende Eindrücke im Beruf zurück, seine Frau betonte ihre finanzielle Abhängigkeit. Das Gericht sah jedoch keine Hinweise auf Zwang. Dass sie die Ermittlungen durch eine Anzeige ins Rollen brachte, rechnete der Angeklagten das Gericht positiv an. Die Dauer und Zahl der Taten machten eine Bewährungsstrafe für den Mann unmöglich – auch wenn seine beiden minderjährigen Töchter bei ihm leben.