Villen-Grundstück

Bushido gewinnt Millionenstreit gegen Abou-Chaker-Clan

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Ahmed Abou-Chaker, Sohn von Clan-Chef Arafat Abou-Chaker, scheitert mit seiner Klage gegen Bushido. Auf dem umkämpften Villengrundstück lasten inzwischen rund 2,13 Millionen Euro.
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Im jahrelangen Rechtsstreit zwischen Bushido und der Familie Abou-Chaker gibt es eine weitere Entscheidung. Wie die deutsche BILD exklusiv berichtet, hat das Landgericht Potsdam die Klage von Ahmed Abou-Chaker abgewiesen. Der 25-Jährige wollte erreichen, dass die auf seinem Villengrundstück eingetragenen Grundschulden gelöscht werden.

Dabei geht es um erhebliche Summen. Auf dem Anwesen am Zehlendorfer Damm in Kleinmachnow lasten inzwischen rund 2,13 Millionen Euro – davon 1,2 Millionen Euro Grundschulden und etwa 930.000 Euro aufgelaufene Zinsen. Bushido stehen davon rund 1,06 Millionen Euro zu.

Villa mit Millionen-Belastung

Die Vorgeschichte reicht mehrere Jahre zurück. Bushido und Arafat Abou-Chaker hatten das Grundstück ursprünglich jeweils zur Hälfte gekauft. Die Finanzierung erfolgte über Bankkredite, für die Grundschulden auf dem Grundstück eingetragen wurden.

Bushido und Arafat Abou-Chaker waren lange eng befreundet. © Getty Images

2022 kam es zur Zwangsversteigerung. Den Zuschlag erhielt schließlich Arafats Sohn Ahmed für 7,4015 Millionen Euro. Laut einem Gutachten soll das Anwesen damals rund 14,8 Millionen Euro wert gewesen sein. Die eingetragenen Grundschulden verschwanden durch den Kauf allerdings nicht.

Sie blieben bestehen – und werden mit 18 Prozent pro Jahr verzinst. Das entspricht laut der BILD-Berechnung rund 216.000 Euro Zinsen jährlich beziehungsweise etwa 592 Euro pro Tag.

Ahmed wollte Grundschulden loswerden

Ahmed Abou-Chaker wollte die Belastungen beseitigen und bot Bushido 365.465,44 Euro für dessen Zustimmung zur Löschung an. Als Argument führte er unter anderem an, dass sein Vater Arafat den Großteil der ursprünglichen Kredite allein zurückgezahlt habe.

Das Gericht folgte dieser Argumentation jedoch nicht.

Bushido und Arafat Abou-Chaker hatten das Grundstück ursprünglich jeweils zur Hälfte gekauft. © Getty Images

Unter anderem sei die Grundschuld nicht gegenüber allen Gläubigern ordnungsgemäß gekündigt worden. Außerdem reiche das angebotene Geld nicht aus, um die aufgelaufenen Zinsen abzudecken. Auch den Zinssatz von 18 Prozent erklärte das Gericht nicht für sittenwidrig.

Villa sogar beschlagnahmt

Besonders brisant: Laut BILD befindet sich auf dem Villengrundstück inzwischen auch ein amtlicher Beschlagnahmevermerk. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) soll diesen im November 2025 ins Grundbuch eintragen lassen haben.

Warum die Immobilie beschlagnahmt wurde, ist derzeit nicht bekannt. Die Staatsanwaltschaft verweist auf ein laufendes Ermittlungsverfahren und macht deshalb keine weiteren Angaben.

Bushido hatte in dem Verfahren vorsorglich eine Gegenklage erhoben und rund 766.000 Euro Zinsen bis Ende 2025 gefordert. Darüber musste das Gericht allerdings nicht entscheiden, weil diese Forderung nur für den Fall vorgesehen war, dass Ahmed Abou-Chaker mit seiner Klage Erfolg hat.

Ahmed Abou-Chaker muss nun die Verfahrenskosten tragen. Der Streitwert lag bei 600.000 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.