Skandal

Chefin zeigte muslimischer Mitarbeiterin ihre Brüste

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Die Leiterin einer Kinderbetreuung zog sich vor der vollverschleierten Frau einfach aus.
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Ein ungewöhnlicher Fall beschäftigt derzeit die Gleichbehandlungsanwaltschaft in Innsbruck. Die Leiterin einer Kleinkindbetreuung in Lustenau soll sich gegenüber einer Mitarbeiterin, die überraschend vollverschleiert zur Arbeit erschien, entblößt haben, berichtete der ORF Vorarlberg. Die Mitarbeiterin erhielt daraufhin 3.500 Euro Entschädigung vom Träger Familienverband. Die Leiterin zeigte sich reuig und sprach gegenüber dem ORF von einem "absoluten Fehlverhalten".

Auslöser war offenbar, dass die Mitarbeiterin von einem Tag auf den anderen komplett verhüllt zur Arbeit kam. Sie sei geschockt gewesen, weil sie die Kollegin nicht erkannt habe, und sie habe sich gefragt, wie das dann auf Eltern und Kinder wirke, so die Leiterin. Sie habe der Mitarbeiterin zeigen wollen, dass man zwar Rechte habe, etwa die Gleichberechtigung von Mann und Frau, "aber dennoch kann ich als Frau nicht einfach, wie es Männer dürfen, mein T-Shirt ausziehen, wenn mir heiß ist", erklärte die Vorgesetzte dem ORF. Im Team seien von 30 Mitarbeiterinnen elf Musliminnen, schon immer seien darunter welche mit Kopftuch.

Einvernehmliche Trennung von Mitarbeiterin

Die Vorwürfe der Gleichbehandlungsanwaltschaft infolge des Vorfalls lauteten laut ORF auf Diskriminierung aufgrund der Religion, der ethnischen Zugehörigkeit und des Geschlechts sowie auf sexuelle Belästigung. Die Leiterin sei weiterhin im Dienst, das Arbeitsverhältnis mit der muslimischen Mitarbeiterin sei inzwischen einvernehmlich aufgelöst worden, so der Familienverband, Träger der Einrichtung. Man bedaure die Situation "natürlich außerordentlich". Die Kündigung der Mitarbeiterin sei betriebsbedingt aufgrund von Überkapazitäten infolge geburtenschwacher Jahrgänge erfolgt, mit dem Vorfall habe diese nichts zu tun.

Vorarlbergs Landesvolksanwalt Klaus Feurstein erklärte gegenüber dem ORF er habe einen Fall "in dieser Dimension noch nie erlebt". Ein solches Verhalten sei nicht zulässig und nicht duldbar. Der Fall werde nun von der Gleichbehandlungsanwaltschaft Innsbruck betreut und behandelt.