Gebühren
Das ändert sich ab Juli für alle Menschen in Österreich
Die Jagd nach extrem billigen Produkten im Internet verändert sich. Ab Mittwoch entfällt die bisherige Zollfreigrenze für Kleinsendungen unter 150 Euro. Stattdessen hebt die Europäische Union bei Bestellungen aus dem Nicht-EU-Ausland künftig eine pauschale Zollabgabe von drei Euro pro Artikelkategorie ein. Das betrifft vor allem das Online-Shopping bei großen Fernost-Plattformen wie Temu, Shein und AliExpress, aber teilweise auch Marktplätze wie Amazon. Ebenso werden Pakete aus Großbritannien, der Schweiz oder den USA teurer, wie der Handelsverband berichtet.
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So teuer wird Online-Shopping
Für Konsumenten in Österreich bedeutet die Neuerung, dass Bestellungen deutlich kostspieliger werden können. Die neue Abgabe fällt nämlich nicht pro Paket an, sondern pro Warenkategorie. Wer unterschiedliche Produktarten in einer Lieferung kombiniert, bezahlt die Zollgebühren mehrfach. So werden für eine Handyhülle, ein Ladekabel und ein Schmuckstück in Summe neun Euro fällig. Werden hingegen zwei verschiedene T-Shirts bestellt, fallen nur drei Euro zusätzlich an. Die Dimensionen sind gewaltig: Allein im Jahr 2025 wurden laut EU-Kommission 5,8 Milliarden solcher Kleinsendungen in die Europäische Union eingeführt.
Faire Regeln für alle Händler
Der heimische Handelsverband (HV) begrüßt diesen Schritt ausdrücklich. Bisher profitierte die Konkurrenz aus Drittstaaten von einer rechtlichen Lücke, bei der Bestellungen oft auf mehrere kleine Pakete aufgeteilt wurden, um den Zoll zu umgehen. "Der EU-weite Pauschalzoll ist ein wichtiger Schritt, damit Europa nicht länger das Tollhaus des globalen Onlinehandels bleibt, sondern zu einem faireren Wettbewerbsraum wird", erklärt Handelsverbands-Geschäftsführer Rainer Will.
Der HV-Chef fügt hinzu, dass europäische Händler seit Jahren höchste Anforderungen bei Produktsicherheit, Steuern, Umweltstandards und Konsumentenschutz erfüllen. "Für Importe durch Drittstaatenhändler kann das mit den derzeitigen Kontrollmöglichkeiten bis heute nicht sichergestellt werden. Dass Drittstaaten-Plattformen gleichzeitig von Sonderregelungen profitieren konnten, war weder fair noch zeitgemäß", so Will.
Weitere Gebühren für Pakete drohen
Die aktuelle Änderung gilt als Zwischenlösung bis zur großen Zollrechtsreform im Jahr 2028. "Dann werden mit der Einführung der EU-Plattformhaftung und der EU-weiten Vernetzung der Behörden über einen Zollhub die bisherigen Zollprivilegien für Billigimporte endgültig beendet", sagt Will. Der Handelsverband fordert unterdessen weitere Maßnahmen. So soll eine für November zusätzlich angekündigte europäische Bearbeitungsgebühr für Kleinsendungen aus Drittstaaten von voraussichtlich zwei Euro rasch final beschlossen werden, um die immensen Kontroll- und Verwaltungskosten abzudecken. Nationale Sonderwege, wie etwa eine reine österreichische Paketsteuer, lehnen die Experten jedoch strikt ab. Derartige Alleingänge seien laut Will im europäischen Binnenmarkt zum Scheitern verurteilt.