Neue Fristen

Das ändert sich beim Pickerl für Dein Auto

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Die §57a-Begutachtungsintervalle und damit verbundene Fristen ändern sich im Mai 2027 für den Großteil des österreichischen Fahrzeugbestandes.
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Das bisherige 3-2-1-Intervall wird durch ein 4-2-2-2-1-System ersetzt, gültig für Pkw, Motorräder, Mopeds, Quads und leichte Anhänger.

Fristen für Fahrzeuge

Konkret heißt das, dass Fahrzeuge erstmals nach vier Jahren überprüft werden, anschließend sind drei weitere Überprüfungen jeweils im Abstand von zwei Jahren vorgesehen, danach wieder jedes Jahr. "Diese Änderung betrifft nicht nur neue, sondern auch viele bereits zugelassene Fahrzeuge", hält ÖAMTC-Experte Andrej Prosenc fest. "Mit unserem 'Pickerlrechner' wollen wir Orientierung bieten, weil uns bereits jetzt laufend Anfragen zur neuen Regelung erreichen.”

Online-Tool nutzen

Beim "Pickerlrechner" handelt es sich um ein Online-Tool, mit dem Nutzer einfach prüfen können, welche Fristen und Regelungen für Dein Fahrzeug gelten. Der Rechner berücksichtigt Fahrzeugklasse, Erstzulassung sowie die Daten der aktuellen Plakette. Zusätzlich informiert er über mögliche Ansprüche auf eine Austauschplakette und die jeweils geltenden Übergangsregelungen.

"Pickerl" neu – Fakten auf einen Blick:

  • Umstellung auf das neue System ab 19. Mai 2027
  • Neues Intervall: 4-2-2-2-1 statt bisher 3-2-1
  • Betroffen: Pkw, Motorräder, Mopeds, Quads sowie Anhänger bis 3,5 Tonnen
  • Gilt auch für viele bereits zugelassene Fahrzeuge
  • Möglichkeit einer Austauschplakette für viele Fahrzeuge

Prosenc: "Die konkreten Auswirkungen der Novelle hängen u. a. stark vom Alter des Fahrzeugs und vom Zulassungsmonat ab. Es entstehen also viele individuelle Konstellationen – und genau hier wollen wir Konsument:innen mehr Klarheit geben."