550 Euro extra

DIESE Familien haben Anspruch auf Kindergeld Plus

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Für Familien mit kleinen Kindern gibt es in Tirol zusätzliches Geld vom Land. Je nach Einkommen können 2026 noch bis zu 550 Euro pro Kind beantragt werden – die Frist läuft bis Jahresende.
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Das sogenannte Kindergeld Plus soll einkommensschwächere Familien bei den Kosten für die Betreuung ihrer kleinen Kinder unterstützen. Die Förderung wird einmal pro Kind und Kalenderjahr als nicht rückzahlbarer Zuschuss ausbezahlt.

Wie viel Geld es gibt, hängt vom Haushaltseinkommen ab: Liegt dieses unter der Einkommensgrenze I, sind 550 Euro möglich. Liegt das Einkommen zwischen den Grenzen I und II, werden 330 Euro ausbezahlt.

Diese Einkommensgrenzen gelten

Die zulässige Einkommenshöhe richtet sich nach der Zahl der Personen im Haushalt:

Haushalt:

  • 2 Personen: Grenze I bei 1.900 Euro, Grenze II bei 2.200 Euro
  • 3 Personen: Grenze I bei 2.400 Euro, Grenze II bei 2.700 Euro
  • 4 Personen: Grenze I bei 2.800 Euro, Grenze II bei 3.100 Euro
  • 5 Personen: Grenze I bei 3.200 Euro, Grenze II bei 3.500 Euro
  • 6 Personen: Grenze I bei 3.600 Euro, Grenze II bei 3.900 Euro

Für jede weitere Person erhöht sich die jeweilige Einkommensgrenze um 400 Euro.

Kind muss zwei oder drei Jahre alt sein

Das Geld gibt es allerdings nicht für Kinder jeden Alters. Das Kind muss im jeweiligen Kalenderjahr sein zweites oder drittes Lebensjahr vollenden beziehungsweise noch vollenden.

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Außerdem muss die antragstellende Person ihren Hauptwohnsitz in Tirol haben und obsorgeberechtigt sein. Sie muss mit dem Kind im selben Haushalt leben. Zusätzlich muss für das Kind von einer Person im gemeinsamen Haushalt Familienbeihilfe bezogen werden.

Für den Antrag ist außerdem eine aktuelle Haushaltsbestätigung der Wohnsitzgemeinde notwendig.

Antrag für 2026 noch möglich

Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann den Zuschuss für 2026 noch beantragen. Die Anträge können jeweils vom 1. Jänner bis 31. Dezember des jeweiligen Kalenderjahres gestellt werden.

Die Antragstellung erfolgt grundsätzlich online beim Land Tirol. Wer keine Möglichkeit zur digitalen Antragstellung hat, kann sich an die zuständige Abteilung des Landes wenden und dort ein Formular erhalten.

Die Auszahlung erfolgt nach der Förderentscheidung im Nachhinein. Für Familien mit kleinen Kindern kann sich ein genauer Blick auf die Einkommensgrenzen daher lohnen.