Mordversuch

Dolch-Attacke: Iraker (16) lebensgefährlich verletzt

© REUTERS/Morteza Nikoubazl
Ein 23-jähriger Libanese stand am Mittwoch wegen Mordversuch vor Gericht.
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. Ein 23-jähriger Libanese hat sich am Mittwoch im Landesgericht Linz wegen versuchten Mordes und schwerer Körperverletzung verantworten müssen, weil er im Dezember 2025 in seiner Flüchtlingsunterkunft einen erst 16-jährigen Iraker habe töten wollen. Das Opfer wurde lebensgefährlich verletzt und durch eine Not-OP gerettet. Auch auf einen Freund des Teenagers soll der Angeklagte eingestochen haben. Der Verteidiger sprach hingegen von "bewusster Fahrlässigkeit".

Die Staatsanwältin betonte gleich zu Beginn in Richtung der Geschworenen, dass in dem Verfahren "über das schwerste Delikt, das das österreichische Strafgesetz kennt" verhandelt werde. "Gott sei Dank geht es nur um einen Mordversuch, was nur den ärztlichen Künsten zu verdanken ist." Das Opfer habe nämlich "irrsinnig viel Blut verloren". Das zweite Opfer, das das erste schützen wollte, wurde verletzt.

Am 17. Dezember waren drei Mädchen zu Besuch in der Unterkunft bei dem Angeklagten. "Man chillt, trinkt Alkohol." Der Libanese soll darüber ungehalten gewesen sein, berichtete die Staatsanwältin von jenem Abend. Darauf rief eines der Mädchen seinen Freund an, da es abgeholt werden wollte. Schon in der Videotelefonie sei es zu verbalen Attacken zwischen dem mutmaßlichen Täter und dem Opfer gekommen.

Dolch von der Wand genommen

Anschließend habe der Angeklagte einen Dolch von der Wand in seinem Zimmer genommen, sei vor die Unterkunft gegangen und wartete darauf, dass die Mädchen abgeholt wurden. Als das Auto ankam, stiegen der 16-Jährige und zwei Freunde aus. Sofort sei es zu einer Rauferei gekommen, der 23-Jährige habe den Dolch gezogen und mindestens dreimal zugestochen, unter anderem in den linken Lungenlappen, führte die Staatsanwältin weiter aus.

Dem Verletzten und den Kumpeln gelang es, zu flüchten. Einer von ihnen schlug telefonisch Alarm: "Mein Freund wurde abgestochen." Das Opfer überlebte durch eine Notoperation. Der Beschuldigte wurde festgenommen und kam in U-Haft.

Der Angeklagte meinte, voll berauscht gewesen zu sein, Er sei von den drei jungen Männern angegriffen worden. Tags darauf sei im Blut kein Alkohol mehr festgestellt worden und keiner der Zeugen habe angegeben, dass der Angeklagte bedrängt worden sei, hielt die Staatsanwältin dagegen.

"Kein Mordversuch" laut Verteidiger

Sein Mandant "hat keinen Mordversuch begangen", hielt der Verteidiger fest. Das gehe aus den drei möglichen Varianten zum Tathergang hervor, die im Akt aufscheinen. Die erste: Die drei Burschen seien zur Unterkunft gekommen, seien aggressiv gewesen und hätten sofort zugeschlagen.

Zweite Variante: Der Freund des Opfers habe sich eingemischt, der 16-Jährige habe dann auf den Angeklagten eingeschlagen, ihn ins Ohr gebissen und auf die Motorhaube geschleudert, worauf der Libanese von hinten zugestochen habe. Die dritte Alternative unterscheide sich wenig von der zweiten, allerdings seien Täter und Opfer zu Boden gefallen und hätten dann zugestochen, so der Verteidiger.

Der Anwalt hielt seinem Mandanten lediglich in allen drei Versionen "bewusste Fahrlässigkeit" beim Zustechen vor, weil er den Tod nicht herbeiführen wollte. Außerdem fehle auch ein Motiv, vielmehr sei das "eifersüchtige Opfer" aggressiv geworden.

Täter bestritt "Tötungsabsicht"

Der Angeklagte gab vor Gericht nur zu, zugestochen zu haben, aber ohne Tötungsabsicht. Den Freund des Opfers habe er "irrtümlich verletzt". Außerdem betonte er, dass es ihm gar nicht gepasst habe, dass sein Freund die Mädchen zu ihm mitgenommen habe. Daher sei er verärgert gewesen. Anschließend habe er Wodka, Kräuterlikör und Bier getrunken. Als der 16-Jährige und dessen Freunde erschienen, sei er schon berauscht gewesen, sagte er. Aus Angst vor ihnen, habe er den Dolch genommen, um das Trio zu "erschrecken" und den 16-Jährigen später "unglücklich verletzt".

Der Prozess, für den viele Zeugen geladen wurden, ist für zwei Tage anberaumt. Am Freitag ist für 22.00 Uhr das Urteil vorgesehen.