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Donauinsel-Mord nach Wodka und Gugelhupf
Wien. Fortgesetzt wurde am Mittwoch am Landesgericht der Mordprozess gegen zwei Männer fortgesetzt worden, die vor knapp einem Jahr einen 37-Jährigen in der Neuen Donau ertränkt haben. Als Zeugin sagte eine 46-jährige Frau aus, die mit einem der beiden Angeklagten liiert war. Alle Beteiligten gehören der Obdachlosen-Szene an. Zunächst hatten sie zu mehreren Nächten auf der Donauinsel verbracht. Während die Frau schlief, sollen die Polen einen 37-jährigen Rumänen, der sich zu ihnen gesellt hatte, getötet haben. Ihre Aussage war, was die Bluttat anging, dementsprechend wenig erhellend.
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Für sie sei die Situation "sehr belastend", meinte die Frau nur. Sie habe den 44-Jährigen nämlich "wirklich geliebt. Ich habe ihn nie aggressiv erlebt."
Die beiden Polen hatten mit der Frau an ihrem Schlafplatz zunächst Wodka getrunken und gefeiert. Der 37-Jährige stieß dazu. Die drei kannten den Rumänen, weil dieser an den Tagen zuvor öfter mit einem Fahrrad vorbeigekommen war. Er brachte den Unterstandslosen unter anderem "einen Gugelhupf", wie sich die 46-Jährige erinnerte. Ihren Angaben zufolge bekam sie nicht mit, wie die Polen auf den Rumänen einprügelten.
Wie die Staatsanwältin ausführte, schlugen die zwei Angeklagten ihr Opfer zunächst bewusstlos. Dann schleiften sie den 37-Jährigen laut Anklage von einem Brückenpfeiler unterhalb der Nordbrücke über einen Treppelweg zur Neuen Donau und ertränkten ihn.
Laut einem gerichtsmedizinischen Gutachten wies die Leiche vierzehn Rissquetschwunden im Kopf- und Schädelbereich sowie Knochenbrüche - etwa einen Nasenbeinbruch - auf. Der Tote war 1,74 Meter groß und wog zu Lebzeiten zuletzt 62 Kilogramm. Die ihm beigebrachten Verletzungen hätte er bei zeitnaher ärztlicher Behandlung überlebt. Der Mann starb laut Gutachten "eindeutig" durch Ertrinken, wobei der Vorgang mehrere Minuten gedauert haben dürfte. Das Opfer dürfte nicht mehr bei Bewusstsein gewesen sein, als er unterging.
Am Ende wurden beide Männer (nicht rechtskräftig) schudlig gesprochen. Der erste Angeklagte erhielt 20 Jahre Haft, der andere wurde aufgrund seiner Vorstrafen zu lebenslanger Haft verurteilt.
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