Zum Ende der Begutachtungsfrist für nationale Gesetzesentwürfe für ein Social-Media-Verbot für Jugendliche hat die EU-Kommission die dafür zuständige Stillhaltefrist für ein Jahr verlängert. Das gab die Kommission am frühen Donnerstagnachmittag in Brüssel bekannt. "Das ist absolut notwendig, um eine Fragmentierung unseres Binnenmarktes zu verhindern", sagte ein Sprecher der Kommission. Aus der Bundesregierung hagelte es unmittelbar darauf Kritik am Vorgehen der Kommission.
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Als Grund nannte der Sprecher am Nachmittag den EU-Kids-Act. Damit soll ein einheitlicher europäischer Rechtsrahmen geschaffen werden, der den Schutz von Kindern und Jugendlichen in allen Mitgliedstaaten sicherstellen soll. Man wolle einen Fleckerlteppich an nationalen Regelungen verhindern, hieß es seitens der Kommission. "Wir können uns keine Zersplitterung unseres Marktes leisten", so der Sprecher. Man wolle an einer "harmonisierten Lösung arbeiten", hieß es weiter. "Um die Arbeit unserer Mitgesetzgeber zu wahren, müssen wir uns auf die Verhandlungen zum EU-Kids Act konzentrieren."
Plattformen wie Snapchat, TikTok und Instagram betroffen
Damit kann das nationale Gesetzesvorhaben frühestens Ende Juli 2027 in Kraft treten, ohne ein EU-Vertragsverletzungsverfahren zu riskieren. Im Sommer war der Gesetzesentwurf zur Einführung eines Mindestalters von 14 Jahren für die Nutzung bestimmter Social-Media-Plattformen in Begutachtung gegangen. Die Regelung soll durch eine Novellierung des Audiovisuelle-Mediendienste-Gesetzes umgesetzt werden. Ziel der Bundesregierung ist es, Kinder und Jugendliche besser vor den schädlichen Auswirkungen einer frühen Social-Media-Nutzung zu schützen.
Künftig sollen Nutzerinnen und Nutzer ihr Alter nachweisen müssen, wenn sie Plattformen verwenden möchten, die mindestens eine suchtfördernde oder gesundheitsgefährdende Funktion aufweisen. Die Liste derartiger Funktionen ist in dem Entwurf geregelt. Betroffen wären davon beispielsweise Plattformen wie TikTok, Instagram, YouTube und Snapchat.
Ärger in Bundesregierung über Entscheidung
SPÖ-Vizekanzler und Medienminister Andreas Babler zeigte am Donnerstag in einer Reaktion Unverständnis über den Aufschub. "Unser Gesetz soll Kinder vor dem täglichen Schaden, den Social-Media-Konzerne anrichten, bewahren, das hat keinen Aufschub verdient. Wir werden deswegen den Prozess auf nationaler Ebene so weit tragen, dass das Social-Media-Verbot umgehend nach Ablauf der EU-Fristen umgesetzt werden kann", sagte Babler. Auch SPÖ-Staatssekretär Jörg Leichtfried, zuständig für Staatsschutz, erklärte: "Die Altersbeschränkung ist ein wesentlicher Baustein zum Schutz unserer Kinder und Jugendlichen und ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Radikalisierung, Extremismus und Terrorismus." Die Zeit dränge, jedes Zuwarten sei "eine unnötige und unverständliche Verzögerung", hieß es.
Ähnlich äußerte sich der zuständige Staatssekretär Alexander Pröll (ÖVP). Es sei "nicht akzeptabel, dass Brüssel die Mitgliedstaaten in ihrer nationalen Gesetzgebung blockiert, ohne selbst eine fertige europäische Lösung vorzulegen", so der Staatssekretär. Man habe der Kommission heute einen Brief mit einem konkreten Fahrplan übermittelt. "Wir erwarten, dass sich Brüssel daran hält."
Von dem Aufschub sind auch weitere Mitgliedstaaten betroffen. Darunter sind unter anderem Spanien, Polen, Dänemark und Slowenien.
Eigentlich sollte die österreichische Regelung im Jahr 2027 in Kraft treten. Die Bundesregierung wollte die Altersgrenze im Nationalrat beschließen, sobald das grüne Licht der EU-Kommission vorliegt, mit dem bis Ende Oktober gerechnet wurde. Am Donnerstag wäre die Notifizierungs- und Stillhaltefrist für den Gesetzesentwurf abgelaufen. Am Mittwoch teilte die EU-Kommission jedoch mit, dass der nationale Vorstoß noch warten muss, da eine EU-weit harmonisierte Regelung angestrebt wird.
Die österreichische Bundesregierung hatte sich im Juli auf ein Verbot für Kinder unter 14 Jahren verständigt. Das Gesetz zielt auf die Sperre von Plattformen ab, die eine "suchtfördernde Funktion" verwenden. Ende Juli wurde der Entwurf zur Notifizierung nach Brüssel übermittelt, wo man im Vizekanzleramt mit einer zeitnahen Freigabe rechnete.
EU plant eigene strengere Regeln
Im September kündigte die EU-Kommission einen eigenen Vorschlag an. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen erklärte, dass soziale Netzwerke für Kinder bis 13 Jahre komplett verboten werden sollen. Ein eigenes Nutzerkonto soll erst ab 15 Jahren erlaubt sein. Für 13- bis 15-Jährige sind "Mini-Konten" über die Erziehungsberechtigten vorgesehen. Zudem sollen alle Online-Dienste wie Social Media, Videoplattformen, Online-Spiele oder KI-Begleiter Sicherheitsmaßnahmen für Unter-18-Jährige aufweisen.
Prüfung der Gesetzgebung in Wien
Da EU-Recht grundsätzlich Vorrang hat und der Entwurf der Kommission in Teilen strenger ist als die österreichische Variante, müssen die Vorschriften nun genau abgestimmt werden. Aus dem Büro von Vizekanzler Andreas Babler hieß es dazu bereits im September, man werde prüfen, wie der EU-Vorschlag mit dem österreichischen Entwurf zusammenspielt. Babler hob hervor, dass Österreich auf europäischer Ebene lange Druck gemacht habe und es gut sei, dass die EU tätig werde. Bis aus dem europäischen Gesetzgebungsverfahren geltendes Recht werde, könne allerdings noch einige Zeit vergehen.