Return hubs

EU-Innenminister machen Weg für Rückkehrzentren frei

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Die EU-Innenministerinnen und -minister haben am Donnerstag in Luxemburg das finale grüne Licht für das umstrittene "EU-Abschiebegesetz" gegeben.
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Das vor einem Jahr von Migrationskommissar Magnus Brunner (ÖVP) präsentierte Gesetz ermöglicht schnellere und effizientere Rückführungen von Menschen aus Drittstaaten, die sich illegal in der EU aufhalten. Auch Rückführzentren in Drittstaaten können nun errichtet werden. Das EU-Parlament hatte der Verordnung bereits zugestimmt.

"Return Hubs" außerhalb der EU sollen möglich sein, wenn es einen Rückführbescheid gibt. Abkommen können mit einem Drittland geschlossen werden, das die internationalen Menschenrechtsstandards und -grundsätze achtet. Menschenrechtsorganisationen hatten hier Bedenken geäußert. Österreichs Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) hatte vor dem Rat betont, heute stehe "eine enorm wichtige Sitzung an, weil heute ein sehr wichtiger Beschluss gefasst wird, nämlich die Rückkehrverordnung beziehungsweise das Abschiebegesetz". Dieses stelle "das, an dem wir hart arbeiten, nämlich Rückkehrzentren einzurichten, auch rechtlich sicher".

Uganda, Ruanda oder Kasachstan im Gespräch

Karner will die Return Hubs gemeinsam mit einer sogenannten "Gruppe der Umsetzer" rasch starten. Bis Jahresende will die Gruppe eine Entscheidung treffen, in welchen Staaten Zentren entstehen könnten. Die Innenminister aus Österreich, Deutschland, Niederlande, Dänemark und Griechenland tauschten sich am Morgen vor dem Start des Rates erneut aus. Konkrete Länder, in denen diese Rückführzentren eingerichtet werden könnten, wollte nach dem Treffen keiner der Teilnehmer nennen. Im Gespräch sind etwa Uganda, Ruanda oder Kasachstan.

"Etwa zwei Drittel der zur Ausreise aufgeforderten Personen verlassen die EU tatsächlich nicht. Die heute verabschiedeten überarbeiteten Rückführungsregeln werden die Mitgliedstaaten bei der effektiven Umsetzung zügiger Rückführungen unterstützen. Dies ist entscheidend für ein gemeinsames Vorgehen im Migrationsmanagement gemäß dem Migrations- und Asylpakt", betonte der irische Migrationsminister und derzeitige Vertreter des Ratsvorsitzes Jim O'Callaghan laut Aussendung.

Auch Einreiseverbote nach Abschiebungen und Haft für Rückzuführende, die eine Sicherheitsbedrohung darstellen, kommen mit der neuen Verordnung. Die Mitgliedstaaten sollen frühzeitig prüfen müssen, ob eine Person ein Sicherheitsrisiko darstellt. Sobald diese Personen identifiziert sind, gelten für sie strenge Regeln. Rückzuführende müssen auch enger mit den Behörden kooperieren: Tun sie dies nicht, drohen harte Konsequenzen wie die Streichung von Leistungen. Zugleich sollen Anreize zur Zusammenarbeit, einschließlich der Unterstützung der freiwilligen Rückkehr, verstärkt werden.

EU-Abschiebebescheid vorerst freiwillig

Die neuen Regeln führen auch eine Europäische Rückführungsanordnung ein, in die die Mitgliedstaaten die wichtigsten Elemente der Rückführungsentscheidung eintragen müssen. Dadurch sollen die Mitgliedstaaten die notwendigen Informationen erhalten, um von anderen Mitgliedstaaten erlassene "Abschiebebescheiden" anzuerkennen. Ihre gegenseitige Anerkennung war umstritten und bleibt vorerst freiwillig: Sie wird drei Jahre nach Inkrafttreten der neuen Regelungen neu bewertet. Die Kommission kann dann einen Legislativvorschlag zur verpflichtenden gegenseitigen Anerkennung vorlegen.

Die Rückführungsrichtlinie der EU regelte bisher die Rückführung von Menschen aus Drittstaaten, die sich illegal in der EU aufhalten. Die derzeitige Richtlinie wurde 2008 verabschiedet. Ihre Überarbeitung ist eines der Kernprojekte der Kommission von Ursula von der Leyen und ergänzt den EU-Asyl- und Migrationspakt, der seit 12. Juni in Kraft ist. Die Verordnung wird nun im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt am folgenden Tag in Kraft. Einige Bestimmungen, beispielsweise jene zu Rücksendezentren, treten sofort in Kraft. Andere Bestimmungen, die Vorbereitungsarbeiten erfordern, gelten ein Jahr nach ihrem Inkrafttreten.