Der französische Schauspieler Olivier Martinez, der von 2013 bis 2016 mit Halle Berry verheiratet war, reichte bei einem Gericht im kalifornischen Los Angeles einen Eilantrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ein. Nach übereinstimmenden Berichten führender US-Medien gaben die Richter diesem Antrag in erster Instanz vorläufig statt. Hintergrund des Antrags ist ein mutmaßlicher Vorfall im Privathaus von Halle Berry, der sich am 26. September zugetragen haben soll. Martinez wirft seiner früheren Ehefrau vor, den gemeinsamen Sohn Maceo während eines heftigen Streits körperlich attackiert zu haben.
In den offiziellen Gerichtsunterlagen führt Martinez detailliert aus, wie sich die Situation aus seiner Sicht darstellte. Demnach habe Maceo seinen Vater während des laufenden Vorfalls panisch angerufen und unter Tränen gebeten, ihn umgehend aus dem Haus seiner Mutter abzuholen. Während des gesamten Telefonats habe Martinez im Hintergrund deutlich gehört, wie Berry die Beherrschung verlor und lautstark herumschrie. Der Schauspieler behauptet weiter, Berry habe das Kind gepackt und gewürgt. Zudem sei dies kein isolierter Vorfall gewesen, da es bereits in der Vergangenheit zu vergleichbaren Ausbrüchen gekommen sein soll. Aus diesem Grund fordert Martinez nun juristisch das alleinige Sorgerecht für das gemeinsame Kind.
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Gerichtliche Auflagen und neues Besuchsreglement
Die Justizbehörden in Kalifornien reagierten umgehend auf die eingereichten Schriftsätze und erließen eine vorläufige Schutzanordnung zum Schutz der Beteiligten. Nach aktuellem Stand muss Halle Berry einen Sicherheitsabstand von rund 100 Metern zu ihrem Ex-Mann Olivier Martinez einhalten, um weitere Eskalationen im privaten Umfeld zu unterbinden. Den direkten Kontakt zu ihrem Sohn Maceo verliert die Hollywood-Darstellerin zwar vorerst nicht, allerdings griff das Gericht unmittelbar in die bisherige Betreuungsvereinbarung ein.
Wie das renommierte US-Magazin "People" unter Berufung auf Gerichtskreise berichtet, legte der vorsitzende Richter ein temporäres Besuchsreglement fest. Die Kontakte zwischen Berry und ihrem Sohn wurden dabei zeitlich und organisatorisch neu strukturiert. Demnach darf die Schauspielerin ihren Sohn aktuell an Wochentagen, konkret am Montag und Dienstag, jeweils zwischen 10:00 Uhr und 20:00 Uhr sehen. Am Wochenende ist ihr der Umgang am Samstag und Sonntag ebenfalls im Zeitfenster von 10:00 Uhr bis 20:00 Uhr gestattet. Diese Regelung bleibt bis zu einer vertieften Anhörung in Kraft, bei der die Schilderungen beider Parteien unter Einbindung des Jugendamtes überprüft werden.
Klare Zurückweisung durch Berrys Anwältin Marina Beck
Halle Berry weist die gegen sie erhobenen Misshandlungsvorwürfe mit aller Entschiedenheit zurück. Über ihre juristische Vertreterin Marina Beck ließ die Schauspielerin gegenüber dem US-Portal "TMZ" ein deutliches Dementi veröffentlichen. Die Anwältin stellte unmissverständlich klar, dass es eine Untertreibung wäre zu sagen, diese Klage sei völlig unbegründet und absichtlich irreführend. Auf der Gegenseite zeichnet das Anwaltsteam von Berry ein gänzlich anderes Bild der Dynamik zwischen den Ex-Partnern.
In Bezug auf Olivier Martinez verweist Marina Beck auf eine gut dokumentierte Geschichte von unberechenbarem, besitzergreifendem und gewalttätigem Verhalten. Berry sei dieses ungeheuerliche Verhalten von Herrn Martinez gewohnt, und obwohl sie über die neuerliche Zuspitzung zutiefst betrübt sei, werde sie sich dadurch keinesfalls davon abhalten lassen, mit allen rechtlichen Mitteln für Maceos Wohl zu kämpfen.
Richterliche Entscheidung am 16. Oktober erwartet
Die juristische Auseinandersetzung zwischen den beiden Filmstars bindet die Gerichte in Los Angeles bereits seit ihrer Scheidung im Jahr 2016, die nach dreijähriger Ehe eingereicht worden war. Seither flammen immer wieder Streitigkeiten über Unterhalt, Erziehungsfragen und Besuchsrechte auf, die nun in den schwerwiegenden Vorwürfen gipfeln.
Am 16. Oktober soll das zuständige Gericht in Los Angeles über die nächsten formalen Schritte und mögliche Beweisanträge verhandeln. Gegen Ende dieses Monats wird ein Richter schließlich endgültig darüber entscheiden, ob die einstweilige Verfügung gegen Halle Berry dauerhaft erlassen wird oder ob Martinez' Antrag auf das alleinige Sorgerecht abgewiesen werden muss.