Aufreger in Salzburg
Frau mit Kopftuch durfte nicht zu Hotel-Frühstück
Ein Vorfall in einem Salzburger Betrieb beschäftigt die Öffentlichkeit: Eine muslimische Familie übernachtete im Hotel Cool Mama und wollte gemeinsam das Frühstücksbuffet im Sky-Restaurant besuchen. Der Mutter wurde der Zutritt jedoch unter Hinweis auf die Hausordnung verwehrt. Laut dem Betrieb gilt im Restaurant ein striktes Verbot für jegliche Art von Kopfbedeckung, um ein bestimmtes Ambiente zu wahren.
Vorwürfe nach Abweisung am Buffet
Beobachterinnen schilderten den Vorfall gegenüber den Salzburger Nachrichten und sprachen von einer sehr unangenehmen Situation sowie Diskriminierung. Die Familie hatte im Haus genächtigt. Als die Mutter zum Buffet wollte, wies man sie auf den Dresscode hin. Ein Ausweichen auf ein Frühstück im Hotelzimmer war organisatorisch nicht möglich, da weder Roomservice angeboten wird noch Speisen mit aufs Zimmer genommen werden dürfen. Das Haus erstattete der Familie daraufhin aus Kulanz die Kosten für das gebuchte Frühstück.
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Hotel weist Diskriminierungsvorwürfe zurück
Das Hotel betont, dass die Regeln vorab klar auf der Website sowie bei der Buchung kommuniziert werden und der Dresscode ausschließlich im Sky-Restaurant gilt. Laut der Betriebsleitung gelte die Vorgabe ausnahmslos für alle Gäste und betreffe ebenso Hüte, Baseballkappen oder eine Kippa. Die Regelung sei weder religiös noch rassistisch begründet, sondern solle ein einheitliches Erscheinungsbild gewährleisten. Zudem habe die Familie nach dem Hinweis das Personal lautstark beschimpft.
Rechtliche Einschätzung der Gleichbehandlungsanwaltschaft
Alexandra König von der Gleichbehandlungsanwaltschaft betont in den Salzburger Nachrichten, dass das Diskriminierungsverbot des österreichischen Gleichbehandlungsgesetzes eine klare Grenze für das Hausrecht darstelle. Auch scheinbar neutrale Vorschriften können unzulässig sein, wenn sie bestimmte Gruppen benachteiligen. Weshalb der Ausschluss religiöser Kleidung für einen Dresscode notwendig sein soll, sei aus Sicht der Anwaltschaft nicht nachvollziehbar. Betroffenen kann in solchen Fällen Schadenersatz zustehen.