Frau erstochen
Friedhofs-Mord: Auch Freundin von Teenie-Killerin vor Gericht
Wien. Nach der Bluttat an einer Pensionistin am Friedhof Baumgarten am 23. Februar wird einer zweiten Jugendlichen der Prozess gemacht. Das 14-jährige Mädchen wurde nach Ermittlungen im August wegen Beitrags zum Mord angeklagt. Die Anklage ist bereits rechtskräftig. Die Verhandlung findet am 9. September vor einem Jugendgericht statt. Im Juni wurde bereits eine 14-Jährige als direkte Täterin zu acht Jahren Haft und Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum verurteilt.
In der Verhandlung ließ die Tochter einer aus dem Irak zugewanderten Familie bereits aufhorchen, als sie teilnahmslos davon erzählte, dass sie seit geraumer Zeit Mordgedanken hegte. Ihre Fantasien - die 14-Jährige schaute auch leidenschaftlich gerne True-Crime-Serien, Gewaltvideos und Filme über Serienkiller - habe sie mit einer Freundin geteilt. Sie habe sich der Gleichaltrigen in einer Nachricht anvertraut, dass sie diese Mordgedanken habe, diese habe sie sogar "aufgemuntert", die Bluttat durchzuführen.
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Von Killerin im Prozess belastet
Die zum Tatzeitpunkt ebenfalls 14-jährige Freundin wurde bereits im Vorfeld des Prozesses als Beschuldigte geführt. Allerdings waren die Aussagen der Hauptbeschuldigten in der Hauptverhandlung dann schlussendlich belastend. Die Staatsanwaltschaft Wien hat daher Anklage erhoben.
Der Fall erregte breites öffentliches Interesse, weil es sich bei der getöteten Frau um ein Zufallsopfer handelte. Sie war zufällig am Friedhof, als sie von dem ihr völlig unbekannten Mädchen von hinten angegriffen wurde. Die Jugendliche stach mehrfach auf die 64-Jährige ein, sie verstarb noch am Tatort. Die 14-Jährige, die in einer sozialpsychiatrischen Einrichtung lebte, hatte die Tatwaffe kurz zuvor gekauft. Das Opfer hatte am Ende mehr als 80 Stich- und Schnittverletzungen, vor allem im Kopf- und Halsbereich.
Fotos an Freunde verschickt
Danach machte die Jugendliche, die vor der Tat Medikamente aus der Gruppe der Benzodiazepine genommen hatte, noch Fotos vom Leichnam und schickte sie an mehrere Personen, darunter der nun Beschuldigten. Zurück in ihrer betreuten WG wählte sie den Notruf und gestand die Tat.
Die Strafdrohung für Mord liegt bei Jugendlichen im Alter zwischen 14 und 16 bei einem bis zu zehn Jahren Haft. Deshalb wird auch dieser Fall am 9. September nicht vor einem Geschworenen-, sondern vor einem Schöffengericht verhandelt. Es gilt die Unschuldsvermutung.