Ein entsprechender Antrag auf Überstellung in den elektronisch überwachten Hausarrest wurde Mittwochvormittag bei einer 20-minütigen, nicht öffentlichen Haftprüfungsverhandlung am Innsbrucker Landesgericht bewilligt, erklärte Benko-Verteidiger Norbert Wess im Anschluss gegenüber Journalisten. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) legt Beschwerde dagegen ein.
Paukenschlag: Benko bekommt Fußfessel
Video nicht verfuegbar im AMP-Modus
Zur vollstaendigen Ansicht© oe24
Auch interessant
Benko wird in den nächsten Tagen – womöglich schon heute – die Fußfessel bekommen. Für den Hausarrest ist in Innsbruck eine eigene 60 Quadratmeter große Wohnung angemietet worden.
Fußfessel in U-Haft ist in Österreich die Ausnahme
Derzeit trägt in Österreich nur eine von insgesamt 1.863 Personen in U-Haft eine Fußfessel. Diese wird in der Regel nur gewährt, wenn ausschließlich Fluchtgefahr als Haftgrund vorliegt, nicht jedoch bei Tatbegehungs- oder Verdunkelungsgefahr, wie sie Benko ursprünglich angelastet wurden. Die Entscheidung darüber liegt laut Justizministerium bei den Gerichten.
Die Kriterien für eine Fußfessel in U-Haft sind streng. Zudem sieht das Gesetz laut Justizministerium vor, dass sich die beschuldigte Person in geordneten Lebensverhältnissen befindet und über einen Wohnsitz im Inland verfügt. "Auch diese Voraussetzungen sind in der Praxis häufig nicht erfüllt", erklärte eine Sprecherin gegenüber der APA. Wird der elektronisch überwachte Hausarrest von einem Gericht jedoch gewährt, kann dieser mit mehreren Auflagen verbunden sein - im Fall Benko sind es beispielsweise Kontaktverbote.
Was Benko darf
Grundsätzlich wird die Fußfessel in Österreich seit 2010 als Alternative zur Haft eingesetzt - und vermittelt dabei mitunter ein trügerisches Bild von Freiheit. Denn auch wenn der elektronisch überwachte Hausarrest in den eigenen vier Wänden nicht mit der klassischen Haft in der Justizanstalt vergleichbar sei, empfänden die Betroffenen ihn sehr wohl als Freiheitsstrafe, berichtete Dina Nachbaur vom Verein Neustart in einem früheren APA-Interview. Auch in den eigenen vier Wänden ist der Bewegungsradius klar definiert. Selbst wer in einer Villa mit Pool lebt, darf sich laut Nachbaur nur in den genehmigten Räumen aufhalten. Dazu zählen in der Regel Schlafzimmer, Wohnzimmer, Küche, Bad und Toilette.
Gewöhnungsbedürftig für die Fußfesselträger sei vor allem die streng vorgegebene Tagesstruktur. Der Tagesablauf, der mit der Betreuerin oder dem Betreuer festgelegt wird, ist minutiös. Schon kleine Abweichungen müssen der Überwachungszentrale sofort telefonisch gemeldet werden. Die Zentrale überprüft den Standort über die Fußfessel. "Man muss immer pünktlich sein, sich an diesen Stundenplan ganz genau halten", so Nachbaur. "Man lebt immer mit der Uhr." Das hänge wie ein "Damoklesschwert" über einem.
Denkbar ist, dass Benko auch eine Stunde am Tag - etwa um frische Luft zu schnappen - die Wohnung verlassen darf. Zudem darf ihn seine Familie jederzeit besuchen.